Österreich: ARBÖ - Gefährlicher Blindflug wegen tief stehender Sonne!

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ARBÖ: Gefährlicher Blindflug wegen tief stehender Sonne!
Foto: APA/ARBÖ
07 Nov 18:15 2020 von OTS Print This Article

Für Kfz-Lenker kann die Herbstsonne besonders in den Morgen- und Abendstunden gefährlich werden. Eine Sekunde nichts sehen bedeutet bei 50 km/h 14 Meter Blindflug.

Wien (OTS) - So gut die Herbstsonne dem Gemüt tut, so gefährlich kann sie im Straßenverkehr sein. Besonders gefährlich ist es, wenn die Straßen noch feucht sind und die reflektierenden Sonnenstrahlen die Blendwirkung noch verstärken. Oftmals erschweren Schlieren auf der Windschutzscheibe die Sicht noch mehr und auch die heruntergeklappte Sonnenblende hilft nicht immer. Autofahrer sollten in solchen Situationen besonders vorsichtig fahren, da es im Falle eines Unfalls zu massiven Problemen mit der Versicherung kommen kann: „Wenn trotz massiver Blendung, durch tief stehende Sonne, gefahren wird, kann im Falle eines Unfalls eine Obliegenheitsverletzung samt grob fahrlässigem Verhalten vorgeworfen werden. Strafrechtliche Konsequenzen sind im Falle eines Verfahrens ebenso wenig ausgeschlossen, wie Probleme mit der Versicherung, die sich mit bis zu EUR 11.000 regressieren kann“, führt Mag. Martin Echsel von der ARBÖ-Rechtsabteilung aus. Daher gilt: Lieber stehen bleiben – in diesem Fall ist das Anhalten sogar am Pannenstreifen auf der Autobahn erlaubt – statt sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Wie gefährlich der Blindflug ist, zeigen folgende Berechnung und die dieser Presseaussendung beigefügte Grafik:

Wer bei Tempo 50 eine Sekunde lang das Geschehen auf der Straße nicht wahrnehmen kann – zum Beispiel aufgrund tief stehender Sonne – legt in dieser Zeit 13,8 Meter zurück, bei Tempo 100 sind es schon knapp 28 Meter! In beiden Fällen sind die Reaktionszeit und der Bremsweg noch nicht eingerechnet.

Auto- und Motorradfahrer sollten daher besonders in den Morgen-und Abendstunden die Geschwindigkeit anpassen und vorausschauend unterwegs sein, damit jederzeit angehalten werden kann.


Quelle: OTS



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