Wien: 8. Wiener Landtag - Bauordnung

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Wien

25 Nov 08:08 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Bauordnungsnovelle 2021)

LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) gab einen kurzen Abriss zu den Inhalten der Novelle und der überarbeiteten Paragraphen: Unter anderem hätte es von der EU geforderte Anpassungen bei den Sicherheits-Vorgaben zu sogenannten „Seveso-Betrieben“ im Wohngebiet gegeben, ebenso bringe die Novelle Anpassungen bei den Strafen beim Abriss von Gebäuden in Schutzzonen oder Altbauten. Der Schutz der Welterbe-Zone werde verbessert und das Aufstellen von Containern werde erleichtert. Kernstück der Novelle seien die Einschränkungen bei der Bauklasse I – hier seien künftig 25 Prozent weniger Bebauung möglich als bisher, ebenso würden die Abstände zu Nachbargebäuden ausgeweitet und an die Gebäude-Höhe gekoppelt. Die neuen Normen würden die Bauordnung nicht vereinfachen, kritisierte Kowarik. Der Strafrahmen für Abrisse seien im Begutachtungsverfahren auf 300.000 Euro erhöht worden. Die Grünen würden auf einen noch höheren Betrag abzielen; selbst angesichts der relativ hohen Immobilienpreise in Wien würden die von den Grünen geforderten 750.000 Euro Maximalstrafe aber „über das Ziel hinausschießen“, meinte Kowarik. Das Bekenntnis zum Schutz des Welterbes komme etwas spät, „beim Heumarkt zieht das nicht mehr. Die Sache pickt“, meinte Kowarik in Richtung Heumarkt-Projekt. Bei „Monsterbauten im Einfamilienhaus-Gebieten“ hätte es bisher schon Möglichkeiten im Gesetz gegeben, diese zu verhindern. So hätten Bezirke in Stellungnahmen bei Flächenwidmungen immer wieder Einspruch erhoben, wenn die Änderung solche „Monsterbauten“ ermöglicht hätte. Diese Einsprüche seien im Gemeinderat von den damals rot-grünen Mehrheiten gekippt worden: „Der Gemeinderat hätte es in der Hand gehabt, zu verhindern, dass Monsterbauten hingestellt werden.“ Als Beispiel dafür nannte Kowarik ein umstrittenes Wohnbauprojekt im Napoleonwald in Hietzing. Außerdem gebe es keine Übergangsbestimmungen für die neuen Normen, kritisierte Kowarik. Die geringere Bebaubarkeit in den von der Novelle betroffenen Gebieten bedeute auch, dass Wohnraum teurer werde, sagte Kowarik. Ebenso sei in einer Stellungnahme des Klimabeirats zum Gesetz angemerkt worden, dass „das Gesetz die Bemühungen für kompakte und flächeneffiziente Siedlungen konterkariert“, zitierte Kowarik. Er brachte außerdem drei Antrage ein: Einer betraf eine Absage an die steuerlichen Erschwernisse beim Wohnungseigentumsgesetz; ein weiterer eine Ablehnung der Leerstandsabgabe, die derzeit für Wien im Gespräch sei; der dritte Antrag betraf eine Adaptierung des Wiener Auslandsgrunderwerbsgesetzes, um Spekulationen von ausländischen Immo-Investoren zu erschweren.

LAbg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS) meinte, „der gemeinsame Nenner“ für die Novelle sei „Schutz“ – der Schutz des Welterbes, der Schutz vor illegalen Abbrüchen, der Schutz des Stadtbildes, der Schutz von Gesundheit und Leben durch die neuen Vorgaben für „Seveso-Betriebe“ – also potentiell umwelt- und gesundheitsgefährdenden Chemie-Betrieben - sowie der Schutz des Grünraums. „Endlich“ sei der Schutz des Welterbes gesetzlich verankert und „auf die nächste Stufe gehoben“, sagte Arapovic. Der Schaden, der durch Abrisse von Altbauten in Schutzzonen entstehe, sei „unwiederbringlich“, die empfindlichen Strafen würden hoffentlich mehr Bauwerber oder Projektentwickler davon abhalten, architektonisch und für das Stadtbild wichtige Gebäude für mehr Profit abzureißen. Mit der Deckelung der bebaubaren Fläche und der Abstands-Regelung, abhängig von der Bauhöhe in der Bauklasse I würde Grünraum erhalten und neue Gebäude würden sich durch die neuen Regeln besser in die Umgebung eingliedern. Nachverdichtung müsse dort stattfinden, wo sie sinnvoll ist - also wo es Infrastruktur gibt, wo es Nahversorger gibt und die Erschließung des öffentlichen Verkehrs schon gegeben oder geplant ist – also hauptsächlich innerstädtisch, betonte Arapovic.

LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) ging auf den Schutz des Altbaubestandes ein. Altbauten seien nicht nur für das Stadtbild wichtig, sondern fielen auch unter das Mietgesetz und seien deshalb für den leistbaren Wohnraum in der Stadt entscheidend. Angesichts der Spekulation mit Wohnraum, brauche es ein mutiges vorgehen – dies schaffe die Novelle nicht. In Wien würde es immer weniger Zinshäuser geben – 2117 Zinshäuser seien in den letzten Jahren „verschwunden“ – ein Teil davon wurde abgerissen, die anderen in Eigentumswohnungen umgewandelt. „Die Spekulation mit Altbauten ist zu einem lohnenden Geschäft geworden“, sagte Prack. Durch Abriss würde ein Bauplatz frei, auf dem Investor*innen mehr Wohnungen errichten können als im Bestand. Die Neubauwohnungen fielen auch nicht unter das Mietrechtsgesetz und könnten daher teuer vermietet oder noch teurer verkauft werden. „Dieses Geschäftsmodell müssen wir unterbinden“, forderte Prack. Abrisse von Altbauten seien bereits in der Bauordnung erschwert worden; die Strafen, die jetzt in der Novelle vorgeschlagen würden, seien aber zu niedrig um wirklich abschreckend zu sein, meinte Prack: „Sie wissen alle, welche absurden Preise für den Verkauf von Wohnungen erzielt werden. Die Strafen zahlen Spekulanten aus der Portokasse.“. Er forderte in einem Antrag eine Erhöhung der Strafen auf 750.000 Euro. Auch Airbnb würde zur Verteuerung von Wohnraum beitragen. Derzeit könnten selbst in Gebäuden in Wohnzonen durch eine Gesetzeslücke legal Apartment für die kurzfristige gewerbliche Vermietung angeboten werden - nämlich dann, wenn Ersatzwohnraum geschaffen werde. Dieser Ersatzwohnraum könnte aber auch Eigentumswohnungen im Luxussegment sein – leistbarer Wohnraum werde so nicht geschützt, wie vom Gesetz beabsichtigt. Er brachte einen Antrag ein, in dem er die Schließung dieser Gesetzeslücke forderte.

LAbg. Dr. Peter Sittler (ÖVP) sagte, zur Kritik an der maximalen Ausnutzung der Bebauungsvorschriften in Einfamilienhäuser durch findige Bauträger, man könne denen, die das Gesetz nutzen, keinen Vorwurf machen. Dass Bauhöhen, maximale Abstände und bebaubare Fläche über die Bauordnung geregelt werden sei jedenfalls besser, als alle Flächenwidmungspläne durchzugehen, meinte Sittler in Richtung seines Vorredners Kowarik. Vor allem in den Flächenbezirken würden Bewohner*innen über „Monsterbauten“ klagen; die Novelle trage den gängigsten Beschwerden der Bewohner*innen Rechnung, meinte Sittler. Die Forderung der Grünen nach höheren Strafen bei illegalen Abrissen lehnte der ÖVP-Mandatar ab. Der verbesserte Schutz des Welterbes sei positiv – allerdings forderte er eine umfassendere Einbindung der Opposition bei Projekten. Wie Kowarik kritisierte auch Sittler die fehlenden Übergangsfristen beim Gesetz. Vom neuen Gesetz seien Gebiete mit Bauklasse II nicht erfasst, auch hier seien „Monsterbauten“ in verhältnismäßig kleinteilig bebauten Gebieten möglich, kritisierte Sittler.

(Forts.) ato


Quelle: Stadt Wien



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