Vorarlberg: 3-G am Arbeitsplatz - Betriebliches Testen wird weiterhin gefördert

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Vorarlberg

11 Dez 16:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Tittler: „Bitte nehmen Sie das Angebot in den Betrieben wahr“

Bregenz (VLK) – Seit 15. November ist das Betreten für viele Arbeitsorte ausschließlich mit einem gültigen 3-G-Nachweis möglich. Wer nicht genesen oder geimpft ist, benötigt einen Testnachweis. Antigen- und PCR-Gurgeltests werden auch in etlichen Unternehmen angeboten. Die Bundesförderung wurde im Wirtschaftsausschuss jetzt bis Ende März 2022 verlängert. „Bitte nehmen Sie das Angebot in den Betrieben wahr“, appelliert Landesrat Marco Tittler.

Mit 12. Dezember werden die meisten der lockdownbedingt geschlossenen Betriebe wieder geöffnet. „Die Prognosen stimmen uns vorsichtig optimistisch“, sagt der Landesrat. Dennoch seien diese Öffnungsschritte mit Auflagen verbunden, so Tittler. Die Lage ist weiterhin angespannt, die geltenden Auflagen und Regeln müssen zwingend eingehalten werden. Neben Impfung sind Masken, Abstand und Testen deshalb wichtig.

Seit 15. November ist das Betreten für viele Arbeitsorte ausschließlich mit einem gültigen 3-G-Nachweis möglich. ArbeitnehmerInnen, die vollimmunisiert oder genesen sind, können ihren Arbeitsort wie bisher betreten. Dies gilt aber auch für Personen, die entweder einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden gültig) oder einen negativen Antigentest einer befugten Stelle (maximal 24 Stunden gültig) vorweisen können. In diesem Zusammenhang stellt Tittler klar: „Die Beobachtung der Probenahme bei Antigen-Tests zur Eigenanwendung kann auch durch Angehörige des Betriebes erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Personen von der medizinisch beaufsichtigenden Stelle entsprechend unterwiesen worden sind.“

Testmöglichkeiten gibt es in zahlreichen Unternehmen. Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats hat dem Antrag auf Verlängerung diese Förderung bis Ende März 2022 zugestimmt. Der Landesrat lädt die heimischen Unternehmen ein, dieses Förderangebot zu nutzen.


Quelle: Land Vorarlberg



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