Stallpflicht für Geflügel wird alle zwei Wochen neu beurteilt

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Tirol
21 Feb 22:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv Josef Geisler ruft zum Konsum von Tiroler Eiern auf

Seit dem 10. Jänner 2017 gilt in ganz Österreich zum Schutz vor der Vogelgrippe, die nicht auf den Menschen übertragbar ist, Stallpflicht für Geflügel. In Tirol hat es bislang zwar keinen Fall von H5N8 gegeben, aufgrund der Situation in Europa und auch in Österreich bleibt die Stallpflicht aber bis auf Weiteres bestehen.

„Wir wollen die Stallpflicht nur so lange aufrechterhalten wie unbedingt notwendig. Aus diesem Grund wird die Lage alle zwei Wochen neu beurteilt“, informiert LHStv Josef Geisler, der derzeit auch den Vorsitz in der Landesagrarreferentenkonferenz innehat. Die KonsumentInnen ruft Geisler zum Kauf heimischer Eier auf, denn „unsere Tiroler Betriebe sind so ausgerichtet, dass das Tierwohl trotz Stallpflicht gewährleistet ist.“

In Tirol gibt es insgesamt rund 6.000 Hühner haltende Betriebe. 76 Betriebe sind in größerem Stil in der Eierproduktion tätig und halten mehr als 350 Legehennen. Masthühner werden in 72 Betrieben gehalten. Bisher wurde die Geflügelpest in Österreich in zwei Fällen bei Hausgeflügel und in 108 Fällen bei Wildvögeln nachgewiesen. „Tirol ist das einzige Bundesland, in dem noch kein Fall verzeichnet wurde“, sagt Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Damit dies so bleibe, sei es wichtig, das Geflügel im Stall oder in überdachten Bereichen zu belassen.

Auswirkungen auf die Tiroler Geflügelhalter hätten die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest nach zwölf Wochen ab 4. April 2017. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Freilandeier nur noch dann als solche verkauft werden, wenn eine überdachte Auslaufmöglichkeit für das Geflügel besteht. „Tirols Geflügelhalter setzen auf Qualität und verfügen bereits jetzt über tiergerechte Haltungseinrichtungen, die diese Anforderungen erfüllen. Damit werden wir in Tirol keine größeren Probleme in der Vermarktung und Kennzeichnung der Eier haben“, ist LHStv Geisler erleichtert. Bioeier dürfen aufgrund der ohnehin strengen Haltungsvorschriften weiterhin ohne Einschränkung als solche verkauft werden.


Quelle: Land Tirol



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