Bundesamt für Wasserwirtschaft übersiedelt von Wien nach Oberösterreich

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12 Mär 10:04 2016 von Oswald Schwarzl Print This Article

Die Direktion des Bundesamtes befand sich bisher in Wien

LINZ. In Zeiten in denen ständig nur von der Auflösung von Einrichtungen im ländlichen Raum berichtet wird, setzt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein bewusstes Zeichen für die Stärkung des ländlichen Raumes und installiert die Direktion des Bundesamtes für Wasserwirtschaft in Scharfling am Mondsee.

 


Das Bundesamt für Wasserwirtschaft leistet wichtige Grundlagenarbeit und spielt damit eine Schlüsselrolle in der österreichischen Wasserpolitik. Ausbildung und Schulungen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet des Bundesamtes, in dem drei Institute zusammengefasst sind:


 



  • Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde in Scharfling

  • Institut für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt in Petzenkirchen

  • Institut für Wasserbau und hydrometrische Prüfung in Wien


 


Die Direktion des Bundesamtes befand sich bisher in Wien. Johann Doppelbauer, der neue Direktor des Bundesamts, hat seine Arbeit bereits in Scharfling aufgenommen, er leitet gleichzeitig auch das Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde.


 


Bundesminister Andrä Rupprechter:


„Der ländliche Raum ist ein entscheidender Impulsgeber für ein lebenswertes Österreich. Die Übersiedelung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft nach Scharfling am Mondsee ist ein bewusstes Zeichen für die Stärkung des ländlichen Raumes. Damit bringen wir Innovationskraft und hochwertige Arbeitsplätze in die Region. Der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer ist mir ein zentrales Anliegen. Das Bundesamt leistet dafür wichtige Grundlagenarbeit."




Erster wichtiger Schritt zur verstärkten Verlagerung von Bundesdienststellen in die Bundesländer


 


Im Artikel 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes ist das bundesstaatliche Prinzip, als eines der Grundprinzipien der Bundesverfassung, unverbrüchlich festgehalten. Der Föderalismus ist einer der Garanten für bürgernahe Entscheidungen. Eben dieser Föderalismus sollte sich auch bei Bundesdienststellen bemerkbar machen.


 


Vergleicht man Österreich mit unseren Nachbarstaaten Deutschland oder der Schweiz stellt man fest, dass dort das föderale Prinzip anders gelebt wird. So sind Bundesdienststellen in Deutschland auf 24 Städte und in der Schweiz auf 11 Standorte verteilt. Im Vergleich dazu ist eine Vielzahl von Dienststellen der Bundesvollziehung im direkten Umland von Wien.


 


Beispiel Bayern


Markus Söder, bayerischer Finanz- und Heimatminister, hat im März 2015 seine Pläne vorgestellt, Zentralstellen der Landesverwaltung in die Regionen auszusiedeln. Mehr als fünfzig Behörden und staatliche Einrichtungen sollen verlagert oder neu gegründet werden. 2.225 Beschäftigte sollen dafür in den nächsten fünf bis zehn Jahren freiwillig umziehen. Begründet wird dies u.a. damit, dass die Digitalisierung die Dezentralisierung der Verwaltung ermögliche.


 


Neue Kommunikationsmöglichkeiten


Tatsächlich war es früher wegen der eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten notwendig, Dienststellen an wenigen Orten zu belassen, um den Informationsaustausch zwischen den Behörden sicherzustellen. Gerade der ansteigende Grad der Digitalisierung ermöglicht die ortsunabhängige Vernetzung der Behörden. Durch die Möglichkeiten, die den Bürgerinnen und Bürgern durch E-Government zur Verfügung stehen, ist die aktuell vorherrschende Zentralisierung nicht mehr zeitgemäß.


 


Studien: Dezentralisierung stärkt Wirtschaftswachstum und Innovationskraft


Studien des Wirtschaftsforschungsinstituts BAK Basel Economics zeigen, dass Dezentralisierung, sowohl von Wirtschaft als auch von Verwaltung, nicht nur das Wirtschaftswachstum stärkt, sondern auch die Innovationskraft, besonders hinsichtlich Forschung und Entwicklung. Regionale Standortpolitik heißt auch Bundesdienststellen in die Bundesländer zu bringen. Sowohl kurzfristig als auch langfristig ist die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auf Bundesdienststellen ein Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg.


 


Der Oö. Landtag hat daher im Juni 2015 eine Resolution an die Bundesregierung beschlossen. Oberösterreich fordert, dass „ein Konzept für eine verstärkte Verlagerung von Bundesdienststellen in die Bundesländer, im Sinn eines gelebten föderalen Prinzips, erarbeitet und dann auch umgesetzt wird.“


 


Stärkung des ländlichen Raumes – Internationale Vernetzung


Die Übersiedlung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft bringt auch einige zusätzliche Arbeitsplätze. Insgesamt gibt es am Standort Scharfling 30 Planstellen, dazu kommen vier Lehrstellen.


Das Thema Wasser ist gerade im Seenland Oberösterreich besonders wichtig. Die internationale Vernetzung mit europäischen Verwaltungs- und Forschungseinrichtungen in Fragen der Europäischen Wasserwirtschaft wird nun ebenfalls von Scharfling aus erfolgen.


 


Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer:


„Gründe, alles zentral in Wien anzusiedeln, fallen im Zeitalter der totalen Vernetzung weg. Eine bessere Aufteilung bringt eine Aufwertung auch für andere Regionen Österreichs und eine Stärkung des ländlichen Raumes. Interessant ist vor allem die Verlagerung von Dienstleistungseinrichtungen wie Forschungsstellen oder Versuchsanstalten des Bundes. Die Übersiedlung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft von Wien an den Mondsee ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung. Ich danke Bundesminister Andrä Rupprechter für diese Initiative, die hoffentlich weitere Nachahmung findet.“




Bundesamt für Wasserwirtschaft (neu am Standort Scharfling am Mondsee):



  • Steuerung des Bundesamtes und Vertretung nach außen

  • Fachliche Beratung des Bundesministeriums in wasserwirtschaftlichen Fragen

  • Informationstätigkeit


 


Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde, Scharfling


Kompetenzzentrum für die Fischerei in Österreich


Gewässer- und fischökologische Belange der Gewässer


Bewertung und Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie


Erfassung des Zustandes stehender Gewässer gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie


Erfassung der Fischregionen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie


Elektrobefischungen zur Fischartenkartierung


Sicherung der Vielfalt autochthoner Fischarten


hiezu dient die Fischzucht in Kreuzstein


Forschungs- und Versuchswesen auf dem Gebiet der gewässerverträglichen Fischerei


Einzige Fachausbildungsstelle für Berufsfischerei in Österreich


Informationszentrum für die Fischerei Österreichs


Veranstaltung von Fortbildungskursen für Fischerei


 


Neu in dieses Institut als Abteilung eingegliedert (bei unverändertem Standort)


Ökologische Station Waldviertel, 3943 Schrems, Gebharts


Praxisorientierte Forschung zur naturverträglichen Bewirtschaftung der Gewässer durch Fischzucht


Institut für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt,


3252 Petzenkirchen,


Erhaltung der Böden als Filter und Speicher für das Grundwasser


Forschung auf dem Gebiet der Verringerung der Belastung von Grund- und Oberflächenwasser durch Schadstoffe und Bodenerosion


Sicherung der Funktion der Böden durch Vermeidung von Erosion


Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zum Thema Grundwasser


 


Institut für Wasserbau und hydrometrische Prüfung, 1090 Wien


Erarbeitung von Bemessungs- und Ausführungsgrundlagen für Maßnahmen des Gewässerschutzes, der Gewässerbetreuung und des Hochwasserschutzes


Erstellung von wasserbaulichen Studien und Gutachten auf der Grundlage von hydraulischen Modellversuchen sowie mathematischer Modellierungen


Beratung bei wasserbaulichen Problemstellungen


Kalibrierung von hydrometrischen Geschwindigkeitsmessgeräten


Erarbeitung von Grundlagen zur Verbesserung der Qualität von Abflussmessungen 


Beratung der Karpfenteichwirte


Untersuchungen zur Nutzung der Teiche zur Aufzucht von Fischarten für einen Standortgerechten Wiederbesatz von Fließgewässern (in Zusammenarbeit mit Scharfling)


Elektrobefischungen zur Fischartenkartierung



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Oswald Schwarzl

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