Eisenstadt für Winterdienst gerüstet

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Foto: Schneefahrbahn / Igor Link / Shutterstock.com / Symbolbild
01 Dez 14:52 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

48 Mann und 14 Fahrzeuge sind im Einsatz

Eisenstadt, 30. November 2017. In den kalten Wintermonaten liegt das Hauptaugenmerk der städtischen Wirtschaftsbetriebe auf dem Winterdienst. Die Mitarbeiter sind bestens darauf vorbereitet: Der Salzsilo ist aufgefüllt und die Fahrzeuge sind bereits im Einsatz.

Der Dienst für die Bauhof-Mitarbeiter beginnt in der kalten Jahreszeit schon sehr früh. Um 3 Uhr morgens überzeugt sich täglich ein Mitarbeiter von der Notwendigkeit eines Einsatzes durch Kontrollfahrten. Bei Schnee oder Eis wird das Winterdienstteam alarmiert, ab 4 Uhr beginnt die Räumung. Bei einem Volleinsatz sind dabei 48 Mann mit drei PKW, vier Kleintraktoren, fünf LKW und zwei großen Traktoren im Einsatz. Zwölf Mann reinigen Gehsteige und Gassen der Innenstadt händisch mit Schaufeln. Die Schneeräumung dauert je nach Schneemenge bis zu vier Stunden für das gesamte Stadtgebiet.

„Unseren Mitarbeitern ist das höchste Lob auszusprechen. Sie sind in dieser harten Zeit unermüdlich im Einsatz, um die Straßen und Gehwege von Schneemassen zu befreien“, ist Bürgermeister Thomas Steiner von der guten Arbeit der Wirtschaftsbetriebe überzeugt.

Anrainer und Gemeinde – Zusammenarbeit im Winterdienst

Aber nicht nur die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofs sind bei Schneefall fleißig im Einsatz, auch Anrainer treffen laut Straßenverkehrsordnung (§ 93 StVO) zahlreiche Pflichten. Liegenschaftseigentümer im Ortsgebiet haben die Gehsteige entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen sauber zu halten und bei Schnee und Glatteis für Streuung zu sorgen.

Ausgenommen davon sind lediglich unbebaute land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter sauber zu halten oder zu bestreuen. Ferner haben Liegenschaftseigentümer dafür zu sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.

„Wir bekommen im Winter immer wieder Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über nicht geräumte Gehwege beschweren. Ich appelliere daher an alle, den Anrainerpflichten nachzukommen. Die Stadtgemeinde erledigt ihre Aufgaben gewissenhaft und die Liegenschaftsbesitzer sollten auch ihren Teil dazu beitragen“, appelliert Bürgermeister Steiner an die Bevölkerung.

Die Verletzung dieser Obliegenheitspflichten kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen: Neben einer Verwaltungsstrafe von bis zu 72 Euro gemäß § 99 Abs. 4 StVO können, im Falle einer Verletzung eines Passanten, strafrechtliche (Körperverletzung) und zivilrechtliche Folgen (Schmerzengeld, Verdienstentgang etc.) auf den Liegenschaftseigentümer zukommen.

Die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergebende Pflicht der Liegenschaftseigentümer zur Säuberung des Gehsteigs beziehen sich im Übrigen nicht nur auf den witterungsbedingt dort liegenden Schnee, sondern auch auf den durch einen Schneepflug der Straßenverwaltung auf den Gehsteig gebrachten Schnee sowie auf das im Herbst recht zahlreich fallende Laub.


Quelle: Eisenstadt



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