Eisenstadt: Handydiebstahl am Domplatz – geklärt!

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Foto: Regionews / Symbolbild
13 Sep 07:21 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Polizeiinspektion Eisenstadt: eine genaue Täterbeschreibung führte zum Erfolg!

Am 5. September 2017 erstattete die Mutter eines 13-jähren Schülers Anzeige, dass ihr Sohn – dieser befand sich gerade am Schulweg – von einer jungen Frau samt Kind und zwei jungen Männern, vermutlich ausländischer Herkunft, angesprochen und nach dem Weg gefragt wurden. Während der Schüler bereitwillig Auskunft erteilte und abgelenkt war, wurde diesem offenbar sein Mobiltelefon aus der Außentasche (Netztasche) seiner Schultasche gestohlen.

Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Eisenstadt und die genaue Personenbeschreibung des Schülers führten dazu, dass eine 23-jährige ungarische Staatsangehörige als Tatverdächtige identifiziert werden konnte. Noch am selben Abend wurde diese im siebenten Monat schwangere Frau und ihr 2 ½ jähriger Sohn in einer abbruchreifen Lagerhalle in Eisenstadt angetroffen. In der polizeilichen Einvernahme gesteht die Tatverdächtige, dass sie zur besagten Tatzeit am angezeigten Tatort, mit einem 18-jährigen und einem 27-jährigen Mann, beide slowakische Staatsangehörige, unterwegs war und einen Schüler nach dem Weg zum Bahnhof Eisenstadt gefragt hatten. Zum Diebstahl des Mobiltelefons zeigt sie sich jedoch nicht geständig. Ob ihre beiden Begleiter den Diebstahl begingen, wollte die Ungarin nicht ausschließen.

Weiters konnte festgestellt werden, dass gegen die 23-jährige ungarische Tatverdächtige seit dem Jahre 2016 ein aufrechtes Aufenthaltsverbot in Österreich besteht. Die ungarische Staatsbürgerin hat bei Ihren zurückliegenden Einreisen nach Österreich verschiedene Nationale, wie z.B. die ihrer Schwester, angenommen.

Die Ungarin und ihre Begleiter wurden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Sie erhielt von der Polizei die Aufforderung zur unverzüglichen Ausreise, wobei die Ausreise von der Exekutive überwacht wurde. Zum Verbleib des Handys ergaben sich bislang keine Erkenntnisse bzw. war auch eine Ortung nicht möglich.


Quelle: LPD Burgenland



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