Oberösterreich: „Was macht dich froh?“ – die Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ plädiert für Lebensfreude in schwierigen Zeiten

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Foto: KiJA/OÖ Sarah Seidel,
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01 Okt 21:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ein wesentliches Anliegen der Kinderrechtskonvention ist das Recht auf kindgerechte Information – vor allem über Kinderrechte und andere wichtige Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Daher erscheint zu Beginn des neuen Schuljahres endlich wieder die Kinderrechte Zeitung der Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ. Bewusst wurde für die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren ein positives Thema gewählt: Unter dem Titel „Was macht dich froh?“ gibt die KiJA Anleitungen zu Leichtigkeit und Lebensfreude.

Wie in jeder Kinderrechte Zeitung berichten Kinder über ihre Erfahrungen – dieses Mal erzählen sie, wie sie den „Lockdown“ erlebt haben, und was ihnen in dieser Zeit am meisten gefehlt hat. Prominente berichten, was sie glücklich macht, und Profi-Sportlerin Viktoria Schwarz verrät, wie sie mit der Absage der Olympischen Spiele in Tokio 2020 umgeht und wie sie Kraft für die nächsten Bewerbe tankt.

Rätsel, Spielanleitungen und eine Witzesammlung sorgen für gute Unterhaltung, und wer über die Kinderrechte Beschied weiß, kann bei einem Gewinnspiel sogar einen kuscheligen Preis ergattern. Außerdem gibt es viele Informationen über das Angebot der KiJA OÖ, die unter dem Motto „Egal, wie die Ampel steht – wir sind für dich da“ weiterhin Beratung und Unterstützung für alle Kinder und Jugendlichen anbietet und Informationen über Kinderrechte nun vermehrt online zur Verfügung stellt.

Die Kinderrechte Zeitung OÖ „Was macht dich froh?“ Heft 43/2020 Das aktuelle Heft richtet sich an Leser*innen ab 6 Jahren und an Erwachsene. In einer Auflagenstärke von 40.000 Stück wird es kostenlos allen Schulen der Zielgruppe in unserem Bundesland zur Verfügung gestellt und kann auch direkt bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft bestellt werden. Darüber hinaus steht es unter www.kija-ooe.at zum Download bereit.


Quelle: Land Oberösterreich



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