Österreich: Städte und Gemeinden sind Garant für stabile Leistungserbringung in der Krise, benötigen dazu jedoch dringend Finanzmittel

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CORONA führt zu leeren Kassen bei Städten und Gemeinden
Foto: Foto Fischer
07 Nov 22:00 2020 von OTS Print This Article

Durch CORONA hervorgerufene, negative wirtschaftliche Auswirkungen bringen auch die Finanzierung der steirischen Städte und Gemeinden zunehmend ins Wanken.

Graz (OTS) - Kinderbildung- und Betreuung, Sozial- und Pflegeleistungen, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, Straßenerhaltung und Winter-dienst, Freizeiteinrichtungen, Bauverhandlungen oder Trauungen, etc. – alles Leistungen, die trotz der Krise gewährleistet werden müssen.

Die meisten dieser Bereiche benötigen Steuereinnahmen, um sie für die Bürger auch qualitätsvoll erbringen zu können. Dazu bekommen die Gemeinden so genannte Ertragsanteile pro Einwohner aus den gesamten Steuereinnahmen und haben auch eigene Einnahmen, wie im Besonderen die auf Arbeitsplätze zu entrichtende Kommunalsteuer.

Bgm. LAbg. Erwin Dirnberger, Präsident Gemeindebund Steiermark:

„Die finanzielle Lage der steirischen Gemeinden war nicht zuletzt durch die Benachteiligung aus dem Finanzausgleich bereits in den letzten Jahren trotz guter Konjunkturlage sehr angespannt. Eine besondere Herausforderung stellt die Finanzierung des Sozialbereichs dar, hier sind die Ausgaben in den letzten 20 Jahren in Relation zu den Ertragsanteilen um ein Mehrfaches gestiegen. Vor dem Hintergrund der Einnahmenausfälle aus der COVID-19-Krise, die sich auch im Jahr 2021 fortsetzen werden, ist daher die wirtschaftliche Existenz aller Gemeinden, unabhängig von Größe und Lage gefährdet, was es zu verhindern gilt.“

Die Städte und Gemeinden leiden daher nicht nur unter den geringeren Steuereinnahmen (Ertragsanteilen), sondern verlieren durch die Kurzarbeit auch noch die Kommunalsteuereinnahmen. Die Gemeinden haben vor allem in der Zeit des ersten „Lockdowns“ ihre Bürgerinnen und Bürger nicht nur durch das örtliche Krisenmanagement unterstützt, sondern haben mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sämtliche öffentliche Leistungen im vollen Umfang aufrechterhalten. Nicht zu vergessen, die mit dieser Krise einhergehenden erhöhten Folgekosten die auch die Gemeinden zu tragen haben. Als Beispiele seien Pflegedienstleistungen, die Kinderbetreuung oder Freizeiteinrichtungen genannt.

Bgm. Kurt Wallner, Vorsitzender Städtebund Steiermark:

„Besonders Städte erbringen viele Leistungen, die für die gesamte Region von Bedeutung sind. Sie bekommen dafür auch Einnahmen aus der Kommunalsteuer – die bedingt durch Kurzarbeit nun wegfallen, da die Kurzarbeitsunterstützung des Bundes nicht der Kommunalsteuer unterliegt. So ist zu befürchten, dass Freizeit, Kultur und Bildungsangebote wie z.B. Hallen- und Freibäder, Museen oder Bibliotheken nicht mehr aufrechterhalten werden können. Ein Ausgleich dieser Einnahmenausfälle durch günstige sehr langfristige Darlehen des Bundes ist daher unbedingt zu ermöglichen.“

Städte und Gemeinden trifft es vielfach doppelt – sinkenden Einnahmen stehen keine Hilfsgelder des Bundes gegenüber, da die Kommunen von den Förderungen ausgeschlossen sind. Dazu kommt, dass jede Steuererleichterung automatisch zu Einnahmenausfällen über die Ertragsanteile führt.

Stadtrat Dr. Günter Riegler, Stadt Graz und Mitglied der Geschäftsleitung:

„Schon im März und April habe ich auf den Umstand hingewiesen, dass Unternehmen der öffentlichen Gebietskörperschaften offenbar systematisch von verschiedenen Hilfsangeboten ausgeschlossen wurden. So kann der Flughafen Graz keinen Fixkostenzuschuss erwarten, weil die Stadt Graz 100%iger Eigentümer ist. Demgegenüber können aber Flughäfen mit minimalen Privatbeteiligungen diese Staatshilfe sehr wohl beanspruchen. Die Forderung nach einer weiteren – diesmal ergebniswirksamen – Kommunalen Staatshilfe ist daher zu unterstützen. Darüber hinaus ist die Verkehrsministerin dringend aufgerufen, ein Paket für den Kommunalen öffentlichen Verkehr zu schnüren.“

Die zur Konjunkturbelebung ausgeschüttete „Gemeindemilliarde“ ist grundsätzlich sehr begrüßenswert und wird sich positiv auf Investitionen in den Regionen auswirken und Arbeitsplätze sichern, leistet aber keinen Beitrag für die Finanzierung des laufenden Betriebes. Viele Kommunen sind als größter öffentlicher Investor aber mangels ausreichend verfügbarer freier Finanzmittel nicht in der Lage, die für diese Investitionsförderung nötigen 50 Prozent Eigenmittel aufzubringen. Daher unterstützt das Land Steiermark dankenswerterweise die Förderanträge mit einem 25-prozentigem Zuschuss, trotzdem fällt es vielen Gemeinden schwer, dieses Investitionsgeld abzuholen.

Im Übrigen kostet den Gemeinden die aktuelle Steuerreform etwa gleich viel wie der Bund im Rahmen der Gemeindemilliarde den Gemeinden im besten Fall ausschütten würde.

Kommunaler Rettungsschirm gefordert

Wir fordern daher einen kommunalen COVID-19-Retuungsschirm mit folgenden Maßnahmen:

1. Einberufung eines „Kommunalgipfels“ mit den Finanzausgleichspartnern 2. Erhalt und Stärkung der gemeindeeigenen Steuereinnahmen auch in Zukunft 3. Sicherstellung der laufenden Finanzierung der Städte und Gemeinden in der Krise durch direkte finanzielle Unterstützung 4. den Zugang zu den günstigen Finanzierungskonditionen des Bundes zumindest für 2020 und 2021


Quelle: OTS



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