Neuerungen für Gastgartensaison

Slide background
Das Stehenlassen des Gastgartenmobiliars während der Nachtstunden wird mit der Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs weiterhin gestattet.
Foto: Stadt Innsbruck
06 Mär 08:10 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

180 Mietverträge laufen bis ins Jahr 2021

Der Frühling steht vor der Tür und Innsbrucks Gastronomen holen damit auch das Gartenmobiliar aus den Lagern. Von Februar bis November dauert in der Landeshauptstadt in der Regel die Gastgartensaison. Vor Kurzem verlängerte der Stadtsenat die Mietverträge mit knapp 180 BetreiberInnen.

„Innsbruck ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und dazu zählt auch der Aufenthalt im Freien. Mit einheitlichen Richtlinien für Gastgärten auf städtischem Grund sorgen wir für faire Bedingungen untereinander“, betont Bürgermeister Georg Willi. Die für die Wirtschaftsagenden der Stadt zuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer ergänzt: „Die Gastgartensaison wird von vielen schon herbeigesehnt. Die öffentlichen Flächen sind das Wohnzimmer der Stadt. Alle Gastgärten tragen zur wahrgenommenen Lebensqualität der Innsbruckerinnen und Innsbrucker bei, sind aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.“

Rahmenbedingungen im Detail
Gastgärten müssen in Innsbruck während der gesamten Saison geöffnet sein, auf Ansuchen der BetreiberInnen kann die Dauer aber auch verkürzt werden. Blaue Markierungen zeigen die genehmigten Flächen an. Diese werden regelmäßig von der Stadt aufgefrischt, damit sie für die BetreiberInnen sowie auch bei Kontrollen durch das Amt für allgemeine Sicherheit gut sichtbar sind. Zudem wurden die Zonen zum Stehenlassen des Mobiliars über Nacht ausgeweitet: In der Herzog-Friedrich-Straße, nördliche Maria-Theresien-Straße, Innenstadt sowie dem übrigen Stadtgebiet müssen bestimmte Gastgärten bis auf Widerruf nicht abgebaut werden. Dabei entfällt zusätzlich zum Mietzins ein Entgelt in der Höhe von 70 Prozent des Mietzinses pro Quadratmeter und Saison. In bestehenden Ladezonen bzw. einmal monatlich für eine Grundreinigung müssen definierte Flächen von Tischen und Stühlen freigehalten werden.


Quelle: Stadt Innsbruck



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg