Niederösterreich: Neuerungen bei Kosten für Spitalsaufenthalte - Keine Aufenthaltskosten für Begleitpersonen von Kindern bis zum 3. Lebensjahr

Slide background
Niederösterreich

26 Jän 07:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Schleritzko: Neugestaltung der Kostenbeiträge soll Familien in ohnehin schwierigen Situationen entlasten

Wenn Kinder und insbesondere Kleinkinder erkranken und im Krankenhaus stationär aufgenommen werden müssen, stellt dies sowohl für die Kinder als auch für die Eltern eine Belastung und besondere Herausforderung dar. Zum Wohl der Kinder ist es wichtig und notwendig, dass diese für die Dauer des Krankenhausaufenthalts von einem Elternteil oder einer anderen nahestehenden Person begleitet werden können. Dabei sollte sich diese Begleitperson sowohl am Tag als auch in der Nacht bei den Kindern in der Klinik aufhalten können.

„Ein krankes Kind und ein damit verbundener Spitalsaufenthalt ist eine enorme Belastung für die Familie. Um die Familien in solchen Situationen bestmöglich zu unterstützen, werden die Kostenbeiträge für Begleitpersonen neugestaltet. So sollen zukünftig Begleitpersonen von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr keine Spitalsaufenthaltskosten bezahlen – darüber hinaus gibt es eine Staffelung des Beitrages je nach Altersgruppe und bei einer Anzahl von bis zu maximal 14 Tagen wird eine Deckelung festgelegt“, erklärt der für Kliniken zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko.

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung müssen Begleitpersonen einen Kostenbeitrag in der Höhe von € 43,40 pro Tag für die Unterbringung und Verpflegung an die Krankenanstalt leisten.

Aktuell ist im Krankenanstalten-Gesetz geregelt, dass der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Säuglingen (bis zu einem Jahr) entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag jedoch zu leisten haben. Mit der Neugestaltung soll dieser Beitrag für alle Begleitpersonen von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr entfallen. Zusätzlich werden medizinische Härtefälle oder Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf (wie bspw. körperlich oder geistig beeinträchtigten Patientinnen und Patienten) von den Kosten befreit. Sollte es zu einer längeren Aufenthaltsdauer in einer Klinik kommen, wird zudem ein Kosten-Deckel eingezogen. Das heißt, ab dem 14. Aufenthaltstag fallen keine weiteren Kosten für Begleitpersonen von beispielsweise krebserkrankten Personen mit längerer Therapie an.


Quelle: Land Niederösterreich



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg