Salzburg: Landtagsparteien einigen sich auf Schutz personalisierter Daten

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Salzburg

06 Mär 06:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Parlamentarische Fragerechte bleiben unberührt / Schutz der Persönlichkeitsrechte wird sichergestellt

(LK) In der gestern von Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf einberufenen außerordentlichen Präsidialkonferenz wurde unter Anwesenheit des Leiters des Salzburger Verfassungsdienstes, Paul Sieberer, das Thema Datenschutz im parlamentarischen Betrieb, vor allem im Zusammenhang mit dem aktuellen EuGH Erkenntnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), diskutiert. Dabei konnte eine Einigkeit zwischen den Landtagsparteien hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise erreicht werden.

Stein des Anstoßes zu dieser Diskussion war, dass der Salzburger Landtag in seinen öffentlichen Datenbanken Personendaten aufgrund der aktuell geltenden Datenschutzvorschriften derzeit nicht weiter veröffentlichen kann. Um möglichst große Rechtssicherheit für die zukünftige Abwicklung der Interpellationsrechte zu erhalten, wurde von den Landtagsparteien einstimmig beschlossen, ein Rechtsgutachten bei einem ausgewiesenen DSGVO Experten oder einer Expertin einzuholen. Diese Aufträge werden einvernehmlich und unter wesentlicher Beteiligung des Leiters des Verfassungsdienstes, Paul Sieberer, vergeben.

Datenschutz wird berücksichtigt

Überdies wurde Einvernehmen zwischen den Landtagsfraktionen erzielt, dass bis zum Vorliegen des Rechtsgutachtens alle Landtagsfraktionen von sich aus besonders darauf achten werden, die Vorgaben der DSGVO in der parlamentarischen Arbeit zu berücksichtigen. Zudem wurde einstimmig festgehalten, dass die Landtagsdirektion und die Landtagspräsidentin ersucht werden, die Veröffentlichung von Anfragen jedenfalls in rechtskonformer Weise, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, vorzunehmen und Daten zu Einzelpersonen nicht zu veröffentlichen.

DSVGO gilt auch für Parlamente

Notwendig wurde diese intensive Beschäftigung, da die europarechtliche Datenschutzgrundverordnung auch auf Parlamente beziehungsweise auf deren Veröffentlichungen anzuwenden ist. Am 16. Jänner 2024, also sehr aktuell, hat der EuGH nämlich erkannt (C-33/22), dass die DSGVO auch für den parlamentarischen Bereich – Untersuchungsausschüsse, Interpellationen – anzuwenden ist. Dies ist durchaus komplex, zumal der Schutz von persönlichen Daten nach der DSGVO über den bereits in der Geschäftsordnung des Landtages normierten Datenschutz hinausgeht. Daher sind die Veröffentlichungen in der Landtagsarbeit und die diesbezüglichen Regeln in der Geschäftsordnung neu zu bewerten.

Pallauf: „Gemeinsame Vorgehensweise.“

„Ich halte es für wesentlich, dass eine gemeinsame Vorgehensweise gefunden wurde. Es ist für uns alle eine durchaus komplexe und neue Herausforderung. Wichtig ist und war mir dabei immer, eine datenschutzrechtlich saubere Lösung zu finden, die die Interpellationsrechte der Fraktionen keinesfalls einschränkt. Es geht rein um die Veröffentlichung in der DSGVO gemäßen Form, samt Berücksichtigung der Verantwortlichkeit für die Verwendung personenbezogener Daten. Diese trifft laut dem Salzburger Verfassungsdienst jedenfalls die anfragestellenden Abgeordneten“, so Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf, die sich bei allen Fraktionen für die intensive Diskussion und beim Leiter des Verfassungsdienstes für die hohe Expertise und Beratung bedankt.

Beschluss der außerordentlichen Präsidialkonferenz:

  1. Es wird die Erstellung eines Gutachtens zum Thema Interpellationsrecht und Datenschutz in Auftrag gegeben, wobei die Person des Gutachters, der Gutachterin sowie die zu klärenden Fragen gemeinsam festgelegt werden.
  2. Die Fraktionen beabsichtigen bis zur Vorlage des Gutachtens, in ihren Anfragen die Vorgaben der DSGVO unter Wahrung des Interpellationsrechtes zu berücksichtigen.
  3. Landtagsdirektion und Landtagspräsidentin werden ersucht, die Veröffentlichung von Anfragen jedenfalls in rechtskonformer Weise (insbesondere im Hinblick auf die DSGVO) vorzunehmen.

Quelle: Land Salzburg



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