Landes-Gesetzesnovelle im Sinne der Sicherheit und des Miteinanders

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Landesweit gilt ab kommenden Jahr unter anderem eine einheitliche Regelung bei der Leinen- und Maulkorbpflicht.
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24 Nov 21:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Sicherheit für Mensch und Hund

„Für ein funktionierendes Miteinander braucht es klare Regelungen. Die Novelle des Landespolizeigesetzes ist zu begrüßen, da sie angemessen die Hundehalterinnen und Hundehalter stärker in die Pflicht nimmt und dadurch ein sicheres und friedliches Miteinander von Mensch und Hund im öffentlichen Raum gewährleistet wird“, betont der für die Sicherheit und das Veterinärwesen ressortzuständige Vizebürgermeister Franz X. Gruber.

„Der verpflichtende Nachweis einer theoretischen Ausbildung sorgt dafür, dass sich Menschen auch tatsächlich bewusst werden, was es bedeutet, einen Hund zu halten. Das schärft das Sicherheitsdenken und ist sinnvoll, sowohl im Sinne der Sicherheit als auch im Sinne der Tiere“, so Elmar Rizzoli, Amtsvorstand für Allgemeine Sicherheit und Leiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG).

Anlässlich der landesweiten Neuregelung der Leinen- und Maulkorbpflicht verändert sich auch die Lage in der Landeshauptstadt. Nach §5 der städtischen Spielplatzordnung sind Hunde an einer maximal zwei Meter langen Leine zu führen und von Spielgeräten, Rasen und Grünflächen, von Pflanzungen, Sandkästen und Brunnen fernzuhalten. Darüber hinaus gilt in allen städtischen Parkanlagen, im Bereich landwirtschaftlicher Kulturen während der Vegetationszeit (März bis Oktober) sowie auf den Wegen in den Naherholungsgebieten auf der Nordkette und im Süden Innsbrucks Leinenzwang. Die ortspolizeilichen Regelungen werden von der MÜG kontrolliert. Sobald ein Hund Personen oder andere Tiere gefährdert oder beißt, muss er vom Amtsarzt/der Amtsärztin beurteilt werden.

Novelle des Landespolizeigesetzes

Landesweit gilt ab kommenden Jahr eine einheitliche Regelung bei der Leinen- und Maulkorbpflicht. Innerhalb von Wohnsiedlungen und Ortskernen sind Hunde an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Unbedingte Maulkorbpflicht gilt bei größeren Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Spielplätzen. Hunde-ErstbesitzerInnen müssen bei der Anmeldung einen Nachweis einer theoretischen Ausbildung vorlegen. Der Behörde steht es außerdem zu, HalterInnen von auffälligen Hunden zu weiteren Maßnahmen wie der Absolvierung von Hundeschulungen und tierärztlichen Untersuchungen zu verpflichten.

Städtische Freilaufzonen

Um genug Raum für die auslaufbedürftigen Tiere zur Verfügung zu stellen, gibt es in Innsbruck sieben Hundewiesen mit einer Gesamtfläche von 7.700 Quadratmetern, auf denen sich Vierbeiner austoben können: Egerdach in der Reichenau, bei der Karwendelbrücke und beim Pulverturm in der Höttinger Au, im Pechepark in Wilten, an den Rossaupromenaden Ost und West in Amras und in der Rossau sowie an der Sauerweinwiese in Kranebitten.

Eines der Hauptprobleme mit Hunden ist das Thema Hundekot. Die dadurch entstehenden Verschmutzungen der Spiel- und Parkanlagen sind gesundheitsgefährdend. Auch auf landwirtschaftlichen Flächen, wo Nahrungsmittel produziert werden, ist die Verschmutzung mit Hundekot nicht tolerierbar. Um dem Problem vorzubeugen, stellt die Stadt Innsbruck Hundekotsackerlspender zur Verfügung. Das Amt für Land- und Forstwirtschaft betreut rund 50 Stück dieser speziellen Abfallbehälter. In städtischen Bauhöfen und im Bürgerservice können die Sackerl kostenlos bezogen werden.

Mikrochip statt Hundesteuermarken

Nach Maßgabe der Innsbrucker Hundesteuerordnung müssen all jene, deren Hund älter als drei Monate ist und sie diesen länger als zwei Monate halten, ihren Vierbeiner binnen 14 Tagen zur Hundesteuer anmelden. Bisher wurden bei der Steueranmeldung Hundesteuermarken ausgehändigt. Bereits seit 2010 muss jeder Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Dieser enthält einen weltweit einmaligen 15-stelligen Nummerncode, der gemeinsam mit Angaben zu Tier und BesitzerIn in der Heimtierdatenbank erfasst wird. HundehalterInnen und EigentümerInnen sind zur Aktualisierung und Vollständigkeit der Daten verpflichtet. Ab 1. Jänner 2020 erfolgt die Überprüfung, ob ein in Innsbruck gehaltener Hund zur Hundesteuer angemeldet wurde anhand dieses Mikrochips – anstelle der Hundesteuermarke. Am Prozedere ändert sich nichts: Die Anmeldung zur Hundesteuer kann nach wie vor online oder persönlich im Stadtmagistrat (Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock, Zimmer 2219, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) erfolgen. (AD)

Rückfragehinweis:

Büro Vizebürgermeister Franz X. Gruber

Andreas Erhart, MBA

+43 512 5360 1335

[email protected]?


Quelle: Stadt Innsbruck



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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