Innsbrucks Kulturszene vor den Vorhang
Ausschreibung der Hilde-Zach-Kunst- und Literaturstipendien bis 25. Juni
Zur Förderung künstlerischen Schaffens schreibt die Stadt Innsbruck regelmäßig Wettbewerbe zur Vergabe von Stipendien aus. Derzeit werden BewerberInnen für zwei Förderungen in den Bereichen bildende Kunst und Literatur gesucht. Die Frist endet am 25. Juni 2020. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, die vom städtischen Kulturamt ausgewählt wird.
„Vor allem in Zeiten wie diesen, in denen unser Alltagsleben sehr eingeschränkt wird, bilden Literatur und Kunst für viele Menschen einen wesentlichen Bestandteil – egal ob als Schaffende oder als Konsumierende. Die Stipendien schaffen ideale Rahmenbedingungen, um die kreativen Leistungen und das Potential, über das die Kulturstadt Innsbruck mit seinen vielfältigen Künstlerinnen und Künstlern verfügt, vor den Vorhang zu holen“, betont Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl und hofft auf zahlreiche Bewerbungen.
Hilde-Zach-Literaturstipendium
Das Hilde-Zach-Literaturstipendium hat zum Ziel, literarisches Schaffen zu fördern. Die Hauptförderung ist alljährlich mit 7.000 Euro dotiert, das Förderstipendium mit 3.000 Euro. Unterstützt werden sowohl etablierte als auch unbekannte LiteratInnen in den Sparten Prosa, Drama und Lyrik.
Hilde-Zach-Kunststipendium
Zur Förderung der Kunstszene vergibt die Stadt Innsbruck jedes Jahr das mit 7.000 Euro dotierte Hilde-Zach-Kunststipendium sowie das mit 3.000 Euro dotierte Kunstförderstipendium. Bildende KünstlerInnen erhalten dadurch die Möglichkeit, sich intensiv ihrer künstlerischen Tätigkeit zu widmen. Einreichungen sind in den Sparten Zeichnung/Grafik, Malerei, Bildhauerei/Installation, Neue Medien/Fotografie und Kunst am Bau/Architektur sowie spartenübergreifend möglich.
Infos zur Einreichung
Für beide Stipendien können sich bis zum 25. Juni 2020, 17.00 Uhr, all jene bewerben, die entweder in Tirol geboren oder in Innsbruck wohnhaft, kreativ oder künstlerisch tätig sind und zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für das Kunstförderstipendium gilt zusätzlich, dass das 35. Lebensjahr bis zum Stichtag, dem 31. Dezember des Vorjahres der Stipendium-Übergabe, nicht vollendet sein darf. Konkret betrifft dies die Jahrgänge 1985 bis 2001.
Die jeweils notwendigen Bewerbungsunterlagen sind über das Portal Kunst- und Kulturwettbewerbe unter kultur-innsbruck.vemap.com einzureichen. Informationen zum Verlauf der Bewerbung sowie Details zu den erforderlichen Unterlagen sind auf der Website der Stadt Innsbruck www.innsbruck.gv.at ? Bildung | Kultur ? Preise | Stipendien abrufbar. AD
Quelle: Stadt Innsbruck