Im November: Stadt bietet Autowrack-Entsorgung zum Null-Tarif

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Im November kostenlos:
Foto: Stadt Salzburg / J. Killer
31 Okt 20:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Bgm. Preuner: „Null Euro – Null Problemo“, billiger und besser geht´s nicht!

Autowracks sind keine Zierde, belasten oft die Umwelt und verstellen wertvollen Platz. Bürgermeister Harald Preuner, Ressortchef für die Öffentliche Ordnung in der Stadt Salzburg: „Wer im November den sperrigen, rostigen Ballast los werden will, wird von der Stadt mit unserer kostenlosen Autowrack-Aktion bestmöglich unterstützt. Wer also das Auto von 2. bis 30. November zur Entsorgung anmeldet, zahlt dafür genau null statt ansonsten 62 Euro. Besser geht´s nicht!“

Und so einfach ist es: Mit Jürgen Berner vom Amt für Öffentliche Ordnung (Tel. 0662 / 8072-3117) einen Termin vereinbaren, das Auto abmelden und den Typenschein (im Original) sowie den Autoschlüssel zum Termin mitbringen. Das Amt für Öffentliche Ordnung holt die ausgedienten Altautos dann kostenlos am Standplatz ab. Dieser muss zugänglich und das Auto für den Kranwagen fassbar sein (das Auto darf z.B. nicht unter Dach bzw. unter Leitungen stehen).

Wichtig für den Nulltarif:

• Anmeldefrist bis Freitag, 30. November, unbedingt einhalten! Wer erst danach zum Hörer greift, kommt zu spät: Dann kostet eine Abholung wieder 62 Euro.
• Im Fahrzeug darf kein Müll gelagert sein. Für dessen Entsorgung muss die Stadt ansonsten die Unkosten verrechnen.
• Die Entsorgung von vier aufgesteckten Reifen und eines Ersatzreifens ist kostenlos, für jeden weiteren Reifen werden 2,50 Euro verrechnet. Die Entsorgungskosten für weitere Reifen sind bereits bei der Anmeldung zu bezahlen (diese Kosten würden auch außerhalb des Aktionszeitraums anfallen).

„Vergessene“, wild deponierte Autowracks

Das Amt für Öffentliche Ordnung arbeitet zur Ausforschung von Inhaber*innen wild abgestellter Autowracks übrigens sehr eng mit weiteren Ämtern und häufig auch mit dem Exekutor zusammen – und ist dabei recht erfolgreich. Hinweis: Der Strafrahmen bei als „nicht gefährlicher Abfall“ klassifizierten Wracks reicht von 360 € bis 7.270 €!


Quelle: Stadt Salzburg



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