Salzburg: Die nächsten Schritte nach der Landtagswahl

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Salzburg

24 Apr 11:36 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschluss des Ergebnisses durch die Landeswahlbehörde / Weitere Fristen im Überblick

(LK) Nach der gestrigen Landtagswahl steht zwar das vorläufige Ergebnis fest, jedoch gibt es bis zur Sitzung der Landeswahlbehörde kein offizielles Endergebnis. Außerdem haben alle Parteien noch die Möglichkeit, beim Verfassungsgerichtshof in Wien eine Wahlanfechtung einzubringen.

Auch wenn wir jetzt schon wissen, wie die Landtagswahl 2023 ausgegangen ist, auf das amtliche Endergebnis warten wir noch. Am Mittwoch wird die Landeswahlbehörde zusammenkommen und dieses beschließen. „An diesem Tag werden wir zuvor auch die Wahlunterlagen aller Gemeinden und Bezirksbehörden noch einmal exakt prüfen“, erklärt Landeswahlleiter Michael Bergmüller und fügt hinzu: „Das Wahlergebnis und die Namen der gewählten Bewerber werden nach der Verlautbarung kundgemacht und eine Liste der gewählten Bewerber wird der Landtagskanzlei übermittelt.“

Vorläufiges Ergebnis

Das Vorläufige Ergebnis inklusive Wahlkarten – auch der Stadt Salzburg - der Landtagswahl 2023 noch einmal im Überblick, die Wahlbeteiligung betrug dieses Mal rund 71 Prozent:

  • ÖVP: 30,4 Prozent (-7,4 Prozentpunkte)
  • SPÖ: 17,9 Prozent (-2,2 PP)
  • FPÖ: 25,7 Prozent (+6,9 PP)
  • GRÜNE: 8,2 Prozent (-1,1 PP)
  • NEOS: 4,2 Prozent (-3,1 PP)
  • KPÖ: 11,7 Prozent (+11,3 PP)
  • WIRS: 1,21 Prozent (+1,2 PP)
  • MFG: 0,78 Prozent (+0,8 PP)

Erste Landtagssitzung bis Mitte Juni

Für die Parteien beginnt nun die Phase der Sondierungsgespräche und die darauffolgenden Koalitionsverhandlungen. „Der neue Salzburger Landtag muss von dem an Jahren ältesten Mitglied innerhalb von acht Wochen nach der Wahl zur ersten Sitzung einberufen werden“, so Bergmüller. Nach der letzten Landtagswahl im Jahr 2018 hat es rund fünf Wochen bis zur Fixierung der Regierungskoalition gedauert. Sie konnte bereits bei der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags angelobt werden.

Fristen für Parteien

Ab dem Beschluss der Landeswahlbehörde über das offizielle Endergebnis am 26. April, haben die Parteien vier Wochen Zeit, um beim Verfassungsgerichtshof in Wien eine Wahlanfechtung einzubringen. Für die Beeinspruchung der zahlenmäßigen Ermittlungen der Bezirks- oder Landeswahlbehörde haben die Parteien ab der Verlautbarung eine Woche Zeit.


Quelle: Land Salzburg



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