Bezirkshauptmannschaft Güssing wird zur Schwerpunkt-BH

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Landtagspräsidentin Verena Dunst mit Güssings Bezirkshauptfrau Mag. Dr. Nicole Wild, MBA (v.l.).
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
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Landtagspräsidentin Verena Dunst mit Güssings Bezirkshauptfrau Mag. Dr. Nicole Wild, MBA (v.l.).
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10 Dez 18:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Sieben zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Jahresbeginn 2020 im Bereich StVO-Verfahren eingesetzt, damit die Bezirkshauptmannschaft zu einer Schwerpunkt-BH wird.

Ich freue mich über die großartige Chance, die die erste "Schwerpunkt-BH" für die Menschen im Bezirk Güssing bietet. Es entstehen neue wertvolle Arbeitsplätze, die die Region stärken", erklärte Landtagspräsidentin Verena Dunst.

Ab Jänner 2020 erledigt die BH Güssing Verkehrsstrafen von Ausländern beziehungsweise mit Auslandsbezug (die sogenannten CBE-Delikte - Cross Border Enforcement of road traffic offences) von Güssing aus für das gesamte Burgenland. Die Maßnahme schafft und sichert im Bezirk Güssing Arbeitsplätze.

Für das Jahr 2021 sind weitere Schritte in Richtung Dezentralisierung in Planung, welche im Augenblick überprüft werden. Es ist geplant, dass ab 2021 alle Anonymverfügungen und weitere StVO-Verfahren von der BH Güssing für das gesamte Burgenland erledigt werden.

Schwerpunkt-BH Güssing bedeutet Konzentration der StVO-Verkehrsdelikte auf der BH Güssing:
Ab Mitte Jänner 2020 ist fix vorgesehen, im Strafwesen schrittweise Verfahren nach der Straßenverkehrsverordnung (StVO) von der BH Güssing zentral für alle bgld. Bezirkshauptmannschaften zu erledigen. Schrittweise heißt: Zuerst werden ab Jänner 2020 in einem 1. Schritt nur die StVO-Delikte mit Auslandsbezug (CBE-Delikte) an der BH Güssing konzentriert, in einem zweiten Schritt werden alle Anonymverfügungen und die restlichen StVO-Verfahren an die BH Güssing überführt – Geplanter Start ist im Jänner 2021.

Zur Veranschaulichung: Im Jahr 2018 wurden von allen Burgenländischen Bezirkshauptmannschaften insgesamt über 220.000 (!) Strafverfahren durchgeführt, davon sind cirka 80% Verkehrsdelikte, die in Zukunft von Güssing aus erledigt werden; für den 1. Schritt werden zusätzlich 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Güssing eingesetzt, für den 2. Schritt sind zusätzlich weitere 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant.

Vorteile für BH-Schwerpunktbildungen am Beispiel BH Güssing:
Zusätzliche Arbeitsplätze werden geschaffen, im Sinne der Dezentralisierung/Regionalisierung werden BH-Aufgaben im Südburgenland bzw. im ländlichen Raum zusammengefasst und von dort aus für alle Bezirke des Landes erledigt. Die komplexen Verfahren mit Auslandsbezug erfordern eine Spezialisierung und Bündelung des Know Hows an einer Dienststelle. Das lässt mehr Effizienz und eine Vereinheitlichung bei der Abwicklung erwarten.


Quelle: Land Burgenland



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