Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

Slide background
Salzburg

12 Sep 13:11 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse zu fünf Tagesordnungspunkten

(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute am Vormittag fünf Tagesordnungspunkte behandelt, und zwar zwei Vorlagen und ein Bericht der Landesregierung sowie je ein Antrag der ÖVP und der SPÖ.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss beriet eingangs eine Vorlage der Landesregierung für eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe (Top 1) und nahm diese einstimmig an.

Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert

Ebenfalls im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde danach die Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Behindertengesetz 1981 und das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert werden (Top 2), diskutiert und einstimmig angenommen.

Bericht über Kunst am Bau

Der Finanzüberwachungsausschuss beschäftigte sich mit einem Bericht der Landesregierung über den Vermögensstand und die Gebarung des Fonds zur Förderung von Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum in Salzburg für die Jahre 2016 und 2017 (Top 3) und nahm diesen mehrheitlich – mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gegen die FPÖ - zur Kenntnis.

Bedarfsorientiertes Angebot für Vorsorgevollmachten

Danach wurde wiederum vom Verfassungs- und Verwaltungsausschuss ein ÖVP- Antrag zu Vorsorgevollmachten (Top 4) debattiert und einstimmig angenommen.

Rahmenbedingungen für soziale Arbeit und Pflege

Bereits von der Nachmittags-Tagesordnung vorgezogen und vom Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss behandelt wurde ein SPÖ-Antrag, in dem es um die Arbeits- und Rahmenbedingungen der sozialen Arbeit und Pflege geht (Top 5). Dazu wurde mehrheitlich – mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS gegen die SPÖ und FPÖ – folgender Abänderungsantrag angenommen: „Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. die in der Pflegeplattform vorgeschlagene Maßnahme - den Unterschied in der Gehaltsstruktur zwischen mobilen Diensten und stationärem Bereich auszugleichen – umzusetzen und

2. weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Schließung von Finanzierungslücken bei sozialen Einrichtungen, die im Auftrag des Landes ihre Dienstleistung erbringen, zu prüfen und dem Landtag darüber zu berichten.“


Quelle: Land Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg