Salzburg: 7.500 Fälle für den Katastrophenfonds in nur fünf Jahren

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
09 Jän 16:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Katastrophenfonds des Landes passt Richtlinien an / Zahl der gemeldeten Schäden stark gestiegen / Appell an Eigenverantwortung

(LK) Rund 7.500 Katastrophenfonds-Fälle wurden alleine in den vergangenen fünf Jahren vom Land bearbeitet. 57,1 Millionen Euro wurden in dieser Zeit an Betroffene als Unterstützungsleistung ausbezahlt. Die Fonds-Richtlinien wurden deshalb per 1. Jänner an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Wichtiger Punkt dabei: Die Anhebung der Eigenversicherungsgrenzen.

Die Stärkung der Eigenvorsorge für Katastrophenfälle im privaten Bereich steht bei der Anpassung der Richtlinien für den Katastrophenfonds des Landes seit dem 1. Jänner 2024 im Mittelpunkt. Zudem gibt es unter anderem Neuerungen wie Beihilfen für die mühevolle Handarbeit bei der Beseitigung von Lawinen und Muren in Bereichen, wo ein Maschineneinsatz nicht möglich ist.

Schwaiger: „Eigenverantwortung unersetzbar.“

Ein wichtiges Thema bei der Anpassung der Richtlinien im Katastrophenfonds ist die Versicherungsdeckung für Elementarschäden. „Die Praxis hat in den letzten Jahren gezeigt, dass fast jedes Gebäude und jeder Betrieb versichert ist. Allerdings waren die Versicherungssummen oft zu niedrig, besonders in Gefahrenzonen und Überflutungsgebieten“, so Landesrat Josef Schwaiger und er empfiehlt: „Gerade dort ist es notwendig, mit den Versicherungsanbietern höhere Deckungssummen zu verhandeln und zu vereinbaren. Die Kosten dafür sind in einem überschaubaren moderaten Bereich, aber helfen nachhaltig.“

Schadensfälle stark gestiegen

Grund für die Anpassungen und die Stärkung der Eigenverantwortung sind die häufiger werdenden Unwetterereignisse. Wurden vor ein paar Jahren noch durchschnittlich rund 1.000 Schadensfälle pro Jahr an den Katastrophenfonds des Landes gemeldet, stieg die Zahl zuletzt auf rund 3.000 Fälle pro Jahr.

Schrittweise Anpassung

Da die Anpassung von Versicherungsverträgen oft einige Zeit in Anspruch nimmt, steigert der Katastrophenfonds in den nächsten drei Jahren schrittweise die Eigenversicherungssumme. Konkret: Bei Betrieben von 15.000 auf 30.000 Euro und bei privaten Liegenschaften von 7.000 auf 15.000 Euro.

Versicherungsdeckung muss passen

Neu in den Richtlinien des Katastrophenfonds ist auch: Bei wiederholten Schadensfällen, bei denen nach dem Erstschaden von Betroffenen die Versicherungsdeckung nicht entsprechend erhöht wird, kann der Katastrophenfonds von einer Beihilfe Abstand nehmen.

Umfassendere Wegsanierungen

Bei der Sanierung von durch Unwetter beschädigten Wegen soll nach den geänderten Richtlinien die Wiederherstellung so erfolgen, dass bei ähnlichen Ereignissen in Zukunft keine Schäden mehr auftreten können. „So können zwar die Sanierungskosten höher ausfallen, in Summe ist es jedoch ein verbesserter Schutz vor weiteren Schäden und damit noch höheren Kosten“, betont Schwaiger.

Aufräumen per Hand wird entschädigt

Neu ist im Katastrophenfonds auch, dass mühevolles Aufräumen ohne Maschinen besonders anerkannt wird. So werden 60 Prozent Beihilfe gewährt, wenn Schäden nicht maschinell zu beseitigen sind. Beispielsweise nach Lawinen- oder Murenabgängen in abgeschiedenen Gebieten. Eine Deckelung gibt es seit dem 1. Jänner 2024 bei Fischereischäden. In von Hochwasser betroffenen Gewässern ist die Maximalbeihilfe für den Nachbesatz von Fischen auf 50.000 Euro in zwei Jahren gedeckelt.

Anpassungen im Überblick

  • Neue Richtlinien des Katastrophenfonds gelten seit 1. Jänner 2024
  • Steigerung der Eigenversicherungssummen bei Privatpersonen auf 15.000 Euro, bei Betrieben auf 30.000 Euro. Schrittweise Anpassung innerhalb von drei Jahren.
  • Wenn bei wiederholtem Schadensfall nach dem Erstschaden die Versicherungsdeckung nicht entsprechend erhöht wurde, kann der Fonds von Beihilfezahlungen Abstand nehmen.
  • Handarbeit wird besonders anerkannt. 60 Prozent Beihilfe, wenn Schäden nicht maschinell zu beseitigen sind, zum Beispiel abgelegenen Gebieten.
  • Fischereischäden: Beihilfe für Nachbesatz in von Hochwasser betroffenen Gewässern von maximal 50.000 Euro in zwei Jahren.
  • Wegsanierungen sollen so erfolgen, dass künftig keine Schäden mehr auftreten können.

Quelle: Land Salzburg



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