Vorlage für Änderung des Rettungsgesetzes mehrheitlich angenommen

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Symbolbild: Land Salzburg
09 Feb 10:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Ausschussberatungen des Salzburger Landtags, Top 1 und 2

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute, Mittwoch, 8. Februar, folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

Zunächst behandelte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Rettungsgesetz geändert wird (TOP 1). Die Vorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und einer Stimme der FPS sowie von LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen eine Stimme der FPS angenommen.

Die Rettungsgesetz-Novelle sieht eine außerordentliche Erhöhung der Beiträge, die Land und Gemeinden für die Erbringung der allgemeinen Rettungsdienste zu leisten haben, vor. Hintergrund dafür ist ein Ersuchen des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Salzburg, da die Kosten für die Erbringung der Rettungs- und Notfalldienste auf Grund von Strukturänderungen und Reformen im Gesundheitswesen wesentlich gestiegen sind. Das Gesamtausmaß der vorgeschlagenen Erhöhung beträgt für das Land sowie die Gemeinden je 300.000 Euro. Dadurch ergibt sich auf Basis der Bevölkerungszahl zum Stichtag 31. Oktober 2014 (538.037) ein Betrag von 56 Cent je Einwohner des Landes beziehungsweise der Gemeinde. Der Salzburger Gemeindeverband und die Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes sehen das Ersuchen als begründet an und stehen der Erhöhung positiv gegenüber.

Ebenfalls im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Gesundheitsfondsgesetz geändert wird (TOP 2), mehrheitlich angenommen. Dafür stimmten ÖVP, SPÖ, Grüne und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub), dagegen die FPS.

Die Sitzungen des Plenums des Salzburger Landtags sowie der Ausschüsse können live im Internet mitverfolgt werden. Die Statements der Abgeordneten und die Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen unmittelbar danach auf Abruf zum Nachhören und Nachsehen bereit.


Quelle: Land Salzburg



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