Schwerpunktaktion auf der Ost-Autobahn (A4)

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Foto: LPD Burgenland
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31 Mär 18:55 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Landesverkehrsabteilung Burgenland: Im Zuge von Schwerverkehrskontrollen an der Grenzübertrittsstelle Nickelsdorf wurde ein Sattelzug mit insgesamt 24 schweren technischen Mängel festgestellt! Dem Sattelanhänger wurde das Kennzeichen abgenommen und dem rumänischen Lenker die Weiterfahrt untersagt. Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde!

Am heutigen Tage, den 31. März 2017, führte die Landesverkehrsabteilung Burgenland gemeinsam mit den Technikern der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) routinemäßige technische Schwerverkehrskontrollen an der Ostautobahn A4, Grenzübertrittsstelle Nickelsdorf, durch. Im Zuge dieser Kontrollen wurde ein in Rumänien zum Verkehr zugelassener Sattelzug angehalten und eine technische Überprüfung durchgeführt. Dieses Fahrzeug wurde von einem 40-jährigen rumänischen Staatsangehörigen gelenkt. Bei diesem LKW – dieser war von Rumänien über Ungarn kommend - auf dem Weg Richtung Wien unterwegs. Die durchgeführte Überprüfung des ungeladenen Sattelfahrzeuges brachte insgesamt 24 (!) technische Mängel (Gefahr im Verzuge) zum Vorschein!

Selbst für jahrelang im Einsatz befindliche Techniker und Beamten der Polizei waren die Schwere der festgestellten Mängel an einem Fahrzeug ein Novum!

So waren an diesem Sattelanhänger keine der Achsen gebremst! Weiters ragten die Bremsbeläge an der 1. und 3. Achse des Fahrzeuges aus den einzelnen Bremstrommeln - die Gefahr des Lösens und Herabfallen auf die Fahrbahn war gegeben, was zu einer hohen Gefährdung für den nachfolgenden Fahrzeugverkehr führte hätte können. Auch war der Hauptrahmen des Sattelanhängers an drei Stellen gefährlich eingerissen und alle sechs Radlager wiesen ein gefährlich großes Spiel auf.

Der Lenker und das Transportunternehmen wurde wegen insgesamt 56 Übertretungen nach den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See zur Anzeige gebracht. Am Sattelanhänger wurde das Kennzeichen abgenommen und dieses Fahrzeug beim Grenzübergang Nickelsdorf verkehrssicher abgestellt. Gleichzeitig wurde vom Lenker die erforderliche Sicherheitsleistung eingehoben.


Quelle: LPD Burgenland



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