Salzburg: Vignettenbefreiung auch für besondere Rettungsorganisationen

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Symbolbild: Land Salzburg
22 Jän 04:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Haslauer setzt sich für Gleichstellung der Rettungsdienste ein

Landeshauptmann Wilfried Haslauer unterstützt die Forderung der besonderen Rettungsorganisationen (Berg-, Wasser- und Höhlenrettung) nach einer Gleichbehandlung mit anderen Einsatzorganisationen bei der Vignettenbefreiung für Einsatzfahrzeuge. "Die Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Einsatzorganisationen gehört aufgehoben. Es ist nicht schlüssig, dass Berg- oder Wasserrettung, die ebenso für die Sicherheit und das Überleben von Menschen in Gefahrensituationen einstehen, gegenüber den anderen Blaulichtorganisationen benachteiligt werden", so Haslauer.

"Die derzeit auf Einsätze begrenzte Ausnahme ist absurd, da die Einsatzorganisationen die jeweiligen Einsatzfahrzeuge mit einer Vignette versehen müssen, um in Nichteinsatzfällen, wie Übungen, nicht gestraft zu werden. Die entsprechenden Übungen und Besprechungen sind aber Voraussetzung dafür, dass im Einsatzfall ein einwandfreier Ablauf durch die Rettungsorganisationen gewährleistet ist. Ich setze mich daher dafür ein, dass es hier zu einer Gleichstellung kommt. Diesbezüglich habe ich bereits ein Gespräch mit Asfinag-Vorstandsdirektorin Karin Zipperer geführt und werde auch an Verkehrsminister Norbert Hofer herantreten. Der Zweck der Bestimmung und die Intention des Gesetzgebers kann nicht sein, innerhalb der Blaulichtorganisationen - die sich dem Wohl und der Sicherheit der Bevölkerung verschrieben haben - zu differenzieren", so Haslauer.

Die in der Mautordnung geregelte permanente Ausnahme von der Vignettenpflicht stellt auf das Kraftfahrgesetz von 1967 ab. Diese dauerhafte Ausnahmeregel gilt unter anderem nur für die Polizei, Rettung und Feuerwehr. Die besonderen Rettungsorganisationen, wie Berg-, Wasser- und Höhlenrettung, kommen lediglich im Einsatzfall in den Genuss dieser Ausnahme. Konkret bedeutet dies, dass unmittelbar einsatzvorbereitende Maßnahmen für die genannten Organisationen keinen Einsatz darstellen und somit bei Übungen und Einsatzbesprechungen eine Vignette am Fahrzeug angebracht werden muss.


Quelle: Land Salzburg



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