Salzburg: EU-Finanzstrafe: Land wird nicht berufen

Slide background
Symbolbild: Land Salzburg
27 Aug 18:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Im Zusammenhang mit der von der Europäischen Union gegen die Republik Österreich verhängten Geldstrafe in der Höhe von 26,8 Millionen Euro aufgrund falscher Schuldendarstellungen des Landes Salzburg für die Jahre 2011 und 2012 als Folgewirkung des Salzburger Finanzskandals hat die Landesregierung nun nach Gesprächen mit dem Bund und einer intensiven und eingehenden Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage des Landes Salzburg vor dem Europäischen Gerichtshof die weitere Vorgangsweise festgelegt: Aufgrund der nicht einschätzbaren Erfolgsaussichten und der hohen Risiken bzw. einer drohenden Abweisung einer Klage sowie der Bereitschaft des Bundes, sich mit 25 Prozent an der Geldstrafe zu beteiligen, wird das Land Salzburg nicht dagegen berufen. Der Bund hatte sich bereits zuvor gegen eine Klage ausgesprochen.

„So sehr uns politisch diese Strafe widerstrebt und auch wenn wir uns nach wie vor ungerecht behandelt fühlen, betrachtet die Landesregierung im Interesse einer nüchternen Abwägung der Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage diesen Weg als den richtigen. Es wäre unverantwortlich das Risiko einzugehen, dass Salzburg letztlich die ganze oder im schlimmsten Fall sogar eine höhere Strafe selber zu bezahlen hätte, oder jahrelange teure Rechtsverfahren mit ungewissem Ausgang durchfechten müsste“, sagte Salzburgs Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.

Rechtliche Beurteilung durch renommierte Brüsseler Kanzlei

Um eine fundierte und brauchbare Entscheidungsgrundlage dafür zu haben, wurde nach Einholung von Vergleichsangeboten eine renommierte und mit Nichtigkeitsklagen erfahrene Rechtsanwaltskanzlei in Brüssel mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage des Landes Salzburg vor dem Europäischen Gerichtshof beauftragt. „Die rechtliche Beurteilung hat ergeben, dass möglichen Anknüpfungspunkten einer Klage hohe Risiken gegenüberstehen und die Erfolgsaussichten in Wahrheit überhaupt nicht einschätzbar sind. Ausdrücklich darauf hingewiesen wurden wir von den Juristen, dass dem Land Salzburg eine Abweisung der Klage droht, weil die Klagebefugnis des Landes gegen den gegen die Republik Österreich gerichteten Ratsbeschluss nicht sicher feststeht. Damit besteht letztlich die große und kostspielige Gefahr des Unterliegens schon aus rein formalen Gründen“, erläuterte Landeshauptmann-Stellvertreter Stöckl die Entscheidung der Landesregierung.

Risiko einer Erhöhung der Geldbuße

Zudem wurde das Land laut Stöckl auch explizit auf das mögliche Risiko einer Erhöhung der Geldbuße hingewiesen, die im Extremfall bis zu 0,2 Prozent des BIP ausmachen kann. „Das wären bei prognostizierten 387 Milliarden Euro an nominellem BIP für 2018 rund 774 Millionen Euro – als fast das 29-fache der jetzt verhängten Geldstrafe“, so der Salzburger Finanzreferent.

Ferner ist erst im Dezember 2017 Spanien in einem ähnlich gelagerten Fall vor dem EuGH mit einer Nichtigkeitsklage gescheitert.

Bund übernimmt 25 Prozent der Strafe

„Die fachlichen Beurteilungen der auf Nichtigkeitsklagen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, die hohen Risiken und ein möglicherweise viele Jahre dauernder, horrende Summen verschlingender Rechtsstreit sowie die Bereitschaft des Bundes, sich an den Kosten zu beteiligen, haben die Landesregierung schließlich dazu bewogen, von einer Klage Abstand zu nehmen. Das Finanzministerium wird einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit welchem der Bund 25 Prozent der Strafe übernehmen wird“, erläutert Stöckl.

EU-Kommission leitete Untersuchung ein

Die EU-Kommission hat bekanntlich wegen des Salzburger Finanzskandals, der Ende 2012 aufgeflogen ist, eine formelle Untersuchung im Zusammenhang mit der Budgetstatistik eingeleitet. Hintergrund waren unrichtige beziehungsweise verspätete Schuldenangaben aufgrund des Finanzskandals in den Jahren 2011 und 2012. Infolgedessen hat die EU-Kommission zunächst eine Geldbuße in der Höhe von 29,8 Millionen Euro für die Republik Österreich vorgeschlagen, die dann schließlich im Mai 2018 auf 26,8 Millionen Euro reduziert und verhängt wurde.

Komplett überzogenes Exempel

Ungeachtet dessen stößt die von der EU verhängte Geldstrafe von 26,8 Millionen Euro bei Stöckl auf völliges Unverständnis. „Der Finanzskandal war ein Kriminalfall, den es in dieser Form noch nie gegeben hat und durch den dem Land Salzburg ein enormer finanzieller Schaden entstanden ist. Dass die EU deswegen an Österreich beziehungsweise Salzburg ein komplett überzogenes Exempel statuiert, kann ich genauso wenig nachvollziehen wie wahrscheinlich der überwiegende Großteil der Bevölkerung“, betont Stöckl.


Quelle: Land Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg