Pflegegeld-einstufung: Der Teufel steckt im Detail

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Arbeiterkammer Salzburg
22 Mai 09:49 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

AK hilft, wo es bitter notwendig ist – und gewinnt in 3 von 4 Fällen

Der Pflegebedarf steigt – und das ist teuer. Das Pflegegeld soll Betroffenen und Angehörigen helfen, finanziell über die Runden zu kommen. Aber die Beratungspraxis in der AK zeigt, dass viele Menschen falsch eingestuft sind – sei es durch Fehleinschätzungen der Behörden, sei es aus Unwissen oder Scham der Betroffenen. „Genau hinschauen zahlt sich aus“, sagt AK-Expertin Sarah Baier, „bei Unklarheiten berät und hilft die AK.“ Mit Erfolg: In drei von vier Fällen gewinnt die Arbeiterkammer und verhilft Pflegebedürftigen zur angemessenen Einstufung und damit zu mehr Geld. Unter dem Titel „Pflegefall – Was nun?“ veranstaltet die AK übrigens am 1. Juni 2017 einen eigenen Beratungsnachmittag.

Pflege, sei es aufgrund längerer Krankheit oder im Alter, wird nicht zuletzt durch die steigende Lebenserwartung immer mehr zum Thema. Doch Pflege ist teuer und muss erst einmal finanziert werden. Eine Leistung, die hier hilft, ist das Pflegegeld. Aber die Anforderungen sind hoch. Sarah Baier, AK-Expertin in Sachen Pflegegeld: „2015 wurde der Pflegebedarf für einzelne Pflegestufen angehoben, für Pflegestufe 1 etwa von mehr als 60 auf mehr als 65 Stunden. Umso wichtiger ist es, bei der Antragstellung den Pflegebedarf genau anzugeben. Unsere Erfahrung zeigt, dass sehr häufig Fehleinschätzungen und damit Fehleinstufungen passieren. Entweder weil nicht genau hingeschaut wird oder Betroffene oftmals aus Scham ihre Situation nicht im Detail schildern.“

Beratung ist der erste schritt zur richtigen einstufung

Sobald Pflegebedürftigkeit auftritt, empfiehlt Baier Betroffenen und Angehörigen, sich beraten zu lassen - nur so ist sichergestellt, dass auch die korrekte Einstufung erfolgt. „Die Sozialversicherungs-Referentinnen und -Referenten der Arbeiterkammer Salzburg hören genau hin, wo im Alltag Hilfe erforderlich ist, und fragen wenn nötig nach – einfühlsam und diskret“, so die AK-Expertin, „im Gespräch zeigt sich oft, dass bei der Ersteinstufung durch den Versicherungsträger Umstände übersehen werden, die die Pflegestufe letztlich erhöhen.“

Genau sein ist wichtig – der Erfolg gibt der AK Recht

Wie wichtig es ist, beim Pflegebedarf genau hinzuschauen, zeigt die Erfolgsquote der AK Salzburg vor Gericht. 2016 wurden 220 Pflegegeld-Beratungen durchgeführt. „117 Verfahren haben wir vor Gericht abgeschlossen und in 73 Prozent der Fälle gewonnen – in den meisten davon war der Pflegebedarf höher als vom Versicherungsträger angenommen“, berichtet Baier. Auch „Kleinigkeiten“ können ausschlaggebend sein, etwa der Umstand, dass man sich die Stützstrümpfe nicht mehr selbständig anziehen oder die Schuhe nicht mehr binden kann.

„Pflegefall – was nun?“: Info-Veranstaltung der ak am 1.Juni

Um dem steigenden Informationsbedarf rund um das Thema Pflege Rechnung zu tragen, veranstaltet die Arbeiterkammer – neben der täglichen Beratungsmöglichkeit im Referat für Sozialversicherung – einen eigenen Info-Nachmittag. Im Rahmen der Veranstaltung „Pflegefall – was nun?“, am 1. Juni 2017 ab 16 Uhr in der AK Salzburg, geben Expertinnen und Experten Tipps rund um Unterstützungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit, Finanzierungsmöglichkeiten sowie Pflegeangebote im Bundesland Salzburg. Danach besteht die Möglichkeit der Erstberatung direkt vor Ort durch Pflegeinstitutionen, Notariatskammer, Sozialministerium, Pflegeberatung des Landes und Sozialversicherungs-Referat der Arbeiterkammer.

Nähere Infos und Anmeldung unter www.ak-salzburg.at

Hier konnte die AK helfen

In den folgenden Fällen konnten die Expertinnen und Experten der AK helfen:

Herr B. leidet an schwerem Diabetes und an massiven Beschwerden in den Händen, Beinen und der Wirbelsäule. Er ist Dialyse-Patient und muss dreimal täglich Insulin spritzen. Die Pensionsversicherung gewährte ihm nur Pflegestufe 2. Es stellte sich jedoch heraus, dass Herr B. zusätzlich auch Hilfe beim Anziehen der Stützstrümpfe, beim Verbandswechsel an den Beinen, beim Spritzen von Insulin und beim Gang auf die Toilette benötigt. Außerdem leidet er an Antriebslosigkeit und muss immer wieder motiviert werden, um durch den Tag zu kommen. Die AK konnte Pflegestufe 3 für ihn erstreiten – die Differenz im festgestellten Pflegebedarf betrug 54 Stunden.

Frau P. leidet an Lateralsklerose. Ihre Muskeln schwinden und ihre Lungen- und Atemfunktion verschlechtert sich zunehmend. Die Pensionsversicherung hatte Frau P. Pflegestufe 2 zugesprochen. Ihr Zustand hat sich jedoch rasch verschlechtert, sie kann jetzt weder selbst mit dem Löffel essen noch alleine auf die Toilette gehen. Außerdem hat sie Schluckstörungen. Die AK brachte für Frau P. Klage ein und konnte für sie Pflegestufe 5 durchsetzen.

Herr D. hatte bereits einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall und leidet nun an den Folgen eines Deliriums. Er kann sich weder in der Wohnung noch draußen orientieren und verlässt öfter in der Nacht sein Zimmer, ohne danach wieder zurückzufinden. Außerdem braucht er jemanden, der ihm beim Waschen und Ankleiden jeden Handgriff ansagt und auch mithilft. Die Pensionsversicherung hatte Herrn D. die Pflegestufe 3 zuerkannt. Die AK Salzburg konnte für ihn vor Gericht auf Stufe 4 erhöhen.

Frau S. leidet an Fibromyalgie, Polyneuropathie und Arthritis, an Taubheitsgefühlen in den Fingern sowie an diversen weiteren Beschwerden in den Beinen. Die Pensionsversicherung hat sie mit Pflegestufe 1 bedacht. Aufgrund der starken Schmerzen hat sich bei Frau S. aber auch eine Depression entwickelt, die bei der Einstufung nicht berücksichtigt wurde. Frau S. fehlt es an der nötigen Energie für einen strukturierten Tagesablauf und sie benötigt Motivationsgespräche. Solche Motivationsgespräche erhöhen den Pflegebedarf um 10 Stunden pro Monat. Die AK Salzburg hat diesen Bedarf vor Gericht geltend gemacht. Statt 92 Stunden kommt Frau S. nun auf 102 Pflegestunden im Monat – genug für die Zuerkennung der Pflegestufe 2.

AK-Tipps zum Pflegegeld

AK-Expertin Baier hat folgende Tipps auf Lager, die die Chancen auf ein höheres Pflegegeld verbessern:

  • Pflegende Angehörige sollten bei der Einstufungsuntersuchung, bzw. beim Beratungsgespräch dabei sein – sie können die Angaben der Betroffenen präzisieren und dort nachschärfen, wo die Betroffenen selbst ungenaue Angaben machten, weil sie sich dafür schämen oder es ihnen peinlich ist (wie etwa Inkontinenz).
  • Nichts vergessen – detaillierte Angaben zum Pflegeaufwand sind wichtig, etwa bei der Frage, wie selbständig die Betroffenen sich an- und auskleiden können: es wird genau erhoben, ob man Pullover, Hose oder Schuhe noch selbst anziehen, ob man Knöpfe noch selbst schließen oder Stützstrümpfe ohne Hilfe überstreifen kann.
  • Psychische Probleme beachten – ein Bedarf an Motivationsgesprächen kann „das Zünglein an der Waage“ sein
  • Besondere Vorkommnisse dokumentieren: Gefährdungssituationen (Erstickungsanfälle, Stürze aus dem Bett, nächtliches Umherirren, Gefährdung anderer Personen,…) können gerade bei höheren Pflegestufen wichtig und ausschlaggebend für die Einstufung sein
  • An einen Verschlechterungsantrag denken – ein solcher Antrag ist möglich, wenn sich der Zustand des Betroffenen wesentlich verschlechtert hat. Die Pensionsversicherung hat dann zu prüfen, ob eine höhere Pflegestufe zusteht. Gerade bei hochbetagten Personen verändert sich der Zustand oft rapide, sodass an die Antragstellung gedacht werden sollte

Quelle: AK Salzburg



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