Innsbruck: Bewerbungen für Arthur-Haidl-Preis, Hilde-Zach-Literaturstipendien und -Kunststipendien noch möglich

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Innsbruck
28 Apr 16:45 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Förderungen im Kultur- und Literaturbereich ausgeschrieben

Derzeit werden BewerberInnen für drei städtische Förderungen in den Bereichen Kunst, Kultur und Literatur gesucht: Die Bewerbungsfrist für den Arthur-Haidl-Preis endet am 15. Mai, jene für die Hilde-Zach-Literaturstipendien am 12. Juni und für die Hilde-Zach-Kunststipendien sind noch Anmeldungen bis zum 26. Juni möglich.

„Stipendien und Preise wie diese schaffen ideale Rahmenbedingungen, um beeindruckende und kreative Leistungen vor den Vorhang zu holen und sie als Mehrwert der Gesellschaft entsprechend zu würdigen“, fasst Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer zusammen: „Die Palette der Einreichungen bildet immer wieder eine faszinierende Zusammenschau der Innsbrucker Kulturlandschaft. Ich bin schon auf die diesjährigen Auszuzeichnenden gespannt.“

Die jeweils notwendigen Bewerbungsunterlagen sind über das Portal für Beschaffung und Wettbewerbe unter innsbruck.vemap.com einzureichen. Informationen zum Verlauf der Bewerbung sowie Details zu den erforderlichen Unterlagen sind auf der Website der Stadt Innsbruck www.innsbruck.gv.at ? Bildung I Kultur ? Preise I Stipendien abrufbar. Das städtische Kulturamt steht telefonisch unter 43 512 5360 1653 und per Mail [email protected] für Fragen zur Verfügung.

Hilde-Zach-Literaturstipendien

Das Hilde-Zach-Literaturstipendium hat zum Ziel, literarisches Schaffen zu fördern. Die Hauptförderung ist alljährlich mit 7.000 dotiert, das Förderstipendium mit 3.000 Euro. Unterstützt werden etablierte wie auch unbekannte LiteratInnen in den Sparten Prosa, Drama und Lyrik.

Für die Stipendien können sich bis zum 12. Juni all jene bewerben, die entweder in Tirol geboren oder in Innsbruck wohnhaft, in Innsbruck kreativ oder künstlerisch tätig sind und zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt einer vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählten, unabhängigen Fachjury.

Hilde-Zach-Kunststipendien

Zur Förderung der Kunstszene vergibt die Stadt Innsbruck jedes Jahr das mit 7.000 Euro dotierte Hilde-Zach-Kunststipendium sowie das mit 3.000 Euro dotierte Kunstförderstipendium. Bildende KünstlerInnen erhalten dadurch die Möglichkeit, sich intensiv ihrer künstlerischen Tätigkeit zu widmen. Einreichungen sind bis 26. Juni in den Sparten Zeichnung/Grafik, Malerei, Bildhauerei/Installation, Neue Medien/Fotografie und Kunst am Bau/Architektur sowie spartenübergreifend möglich.

Für die Stipendien können sich alle KünstlerInnen bewerben, die entweder in Tirol geboren oder in der Landeshauptstadt wohnhaft und in Innsbruck kreativ oder künstlerisch tätig sind. Außerdem müssen sie zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich gilt für das Förderstipendium, dass das 35. Lebensjahr bis zum Stichtag, dem 31. Dezember des Vorjahres der Stipendium-Übergabe, nicht vollendet sein darf. Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Stipendien erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt wird.

Arthur-Haidl-Preis

Die Stadt Innsbruck schreibt den Arthur-Haidl-Preis heuer zum 12. Mal aus. Im Jahr 2004 wurde der Preis von Dr.in Roswitha Stiegner, Tochter des ehemaligen Innsbrucker Vizebürgermeisters und Landesjugendreferenten Reg.-Rat Arthur Haidl, gestiftet. Der Preis ist Initiativen und Projekten gewidmet, die zum Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck sowie Tirols einen außerordentlichen Beitrag leisten. 10.000 Euro umfassend wird er alle zwei Jahre vergeben und richtet sich an Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend, Traditionspflege, Bildung und Geisteswissenschaften.

Bis 15. Mai können sich Einzelpersonen und juristische Personen (z.B. Vereine, Initiativen mit weitreichendem Wirkungskreis) um den städtischen Preis bewerben. Einzelpersonen dürfen das 33. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Einreichschlusses noch nicht vollendet haben. Sie müssen EU-StaatsbürgerInnen sein und ihren ordentlichen Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck oder seit mindestens zehn Jahren in Tirol haben. Vereine und Initiativen können ab ihrem 3. Bestandsjahr Projekte und Vorhaben einreichen. Eine Einreichung für Dritte ist möglich.

Die Preisvergabe wird von einer Jury, die sich aus dem Magistratsdirektor, Dr. Bernhard Holas, der amtierenden Leiterin des Kulturamtes, Maria-Luise Mayr, und dem derzeitigen Rektor der Leopold-Franzens-Universität, Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Tilmann Märk, zusammensetzt, diskutiert. Sie hat einen beratenden Charakter, über die endgültige Vergabe entscheidet die Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck.


Quelle: Stadt Innsbruck



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