OÖ: Noch mehr Hochwasserschutz bei Eigenheimen durch Gesetzesnovelle

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18 Sep 13:01 2014 von Elisabeth Schwarzl Print This Article

Fußbodenoberkante soll von 20 auf 50 Zentimeter über dem Niveau eines 100-jährigen Hochwassers liegen

OBERÖSTERREICH. Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen sollen die Auswirkungen künftiger Hochwässer für Eigenheime in Oberösterreich minimieren, gab LH-Stv. Franz Hiesl am Donnerstag bekannt. Der entsprechende Beschluss erfolgt Anfang November im Landtag, in Kraft treten die Neuerungen 2015.

"Neben umfangreichen Schutzbauten entlang der Flüsse bedarf es auch einer besseren Absicherung des eigenen Hauses. Hier kann man schon durch kleine Maßnahmen viel bewirken", so der zuständige Referent Hiesl.

Das Land Oberösterreich setzte bereits im Jahr 2006 den ersten Schritt und verankerte hochwassergeschütztes Bauen im Baurecht. Diese Bestimmungen haben sich bisher sehr gut bewährt und wurden auf Wohngebäude auch hinter dem Damm — in sogenannten Restrisikogebieten — ausgeweitet.

Baurechtsnovelle: Höhere Fußbodenoberkante

Nach den Erfahrungen des Jahrhunderthochwassers 2013 wird das Oberösterreichische Baurecht neuerlich novelliert. Wesentliche Änderungen betreffen vor allem die Höhendifferenz zwischen einem 100-jährigen Hochwasser und der Fußbodenoberkante von Wohnräumen, Stallungen und Räumen mit wichtigen betrieblichen Einrichtungen. Diese soll von 20 auf 50 Zentimeter über dem Niveau eines 100-jährigen Hochwassers liegen.

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