Bestbieterprinzip garantiert Qualität im öffentlichen Personenverkehr
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Vergaberichtlinien garantieren u.a. hohe Qualität für die Fahrgäste
OBERÖSTERREICH. Seit 2009 müssen laut EU-Verordnung auch in Oberösterreich Verkehrsdienste im Kraftfahrlinienverkehr wettbewerblich ausgeschrieben werden. Die Konzessionen laufen je acht Jahre."Bei der Vergabe der Busverkehrsdienste gilt in Oberösterreich immer das Bestbieterprinzip",betont Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer. Die Vergaberichtlinien würden eine hohe Qualität für die Fahrgäste, und u.a. die Einhaltung der Sozialstandards und faire Löhne garantieren.
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