Zivildienst auch bei Untauglichkeit

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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12 Nov 17:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Fellner spricht sich auch im Falle von bedingter oder nicht gegebener Tauglichkeit für den Dienst an der Gesellschaft aus - Anforderungen müssen individuell angepasst werden - So könnten Engpässe vermieden werden

Klagenfurt (LPD). Ein wahrer und sicher kein Einzelfall in Kärnten: Fabian L. wollte gerne Zivildienst leisten. Das darf er aber laut geltender Gesetzeslage nicht. Fabian ist auf den ersten Blick ein gesunder junger Mann. Seine Sehschwäche behindert ihn im Alltag nicht. Er fährt Auto, macht Sport, studiert, führt ein in allen Belangen "normales" Leben. Für das Bundesheer allerdings ist seine Sehschwäche zu stark ausgeprägt. Untauglich, lautet daher der Befund.

Momentan sieht es so aus: Junge Männer können sich zwischen Grundwehrdienst und Zivildienst entscheiden, aber nur, wenn sie für tauglich befunden werden. "Bedingt tauglich" gibt es beim Bundesheer, nicht aber bei Zivildienern. Nicht zuletzt deswegen sank die Zahl an Zivildienern in den vergangenen Jahren stark.

"Eine Regelung, die so wenig Sinn macht", bezieht der zuständige Referent, Landesrat Daniel Fellner klar Stellung: "Auch wer bei der Musterung als untauglich, beziehungsweise bedingt tauglich, eingestuft wird, sollte Zivildienst leisten (können). So könnte man auch dem aktuellen Engpass bei Zivildienern gezielt entgegenwirken".

Fellner: "Ich denke, es macht auf jeden Fall Sinn, hier die Kriterien zu überarbeiten und als un- oder bedingt tauglich eingestufte junge Männer, nicht von vornherein dezidiert vom Zivildienst auszuschließen. Mit individuell angepassten Anforderungen kann jeder seinen wertvollen Dienst an der Gesellschaft leisten. Denn wer beispielsweise nicht schwer heben kann, könnte dafür durchaus mit Patienten spazieren gehen oder Kinder beim Lernen unterstützen. Hier gilt es, eine zeitgemäße, gerechte Lösung zu finden".





Quelle: Land Kärnten



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