Oberösterreich: Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner - „Erfreuliche EuGH-Entscheidung zum oberösterreichischen Modell der Wohnbeihilfe“

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Oberösterreich

12 Jun 16:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

„2018 haben wir in Oberösterreich das Wohnbeihilfensystem zugunsten der Leistungsträger und zugunsten jener, welche sich aktiv in die Gesellschaft einbringen, reformiert. Seit diesem Zeitpunkt müssen Drittstaatsangehörige neben umfangreichen Erwerbszeiten und einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt auch Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Es geht hier auch um einen Anreiz zur Integration. Für mich war immer klar: Wer Leistungen vom Staat erhält, muss im Gegenzug auch schon etwas geleistet haben“, begründet Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner die damalige Maßnahme und stellt klar, dass er nicht von seiner Linie abweichen wird.

„Der EuGH ließ bei seiner heutigen Entscheidung offen, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine Kernleistung im Sinne des Unionsrechts handelt oder nicht. Nach der Rechtsansicht des führenden österreichischen Sozialrechtsprofessor Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal stellt die Wohnbeihilfe keine soziale Kernleistung im unionsrechtlichen Sinne dar. Die Anknüpfung an Voraussetzungen ist also rechtens. Das Grundbedürfnis des Wohnens ist aus unserer Sicht durch die oberösterreichische Sozialhilfe ausreichend abgedeckt. Die Wohnbeihilfe geht darüber hinaus. Was noch wichtiger ist, ist die Tatsache, dass durch unsere Regelung ein weiterer Anreiz zur Integration geschaffen wurde. Ich hoffe, die inländischen Gerichte treffen eine überlegte Entscheidung in dieser Sache. Oberösterreich ist kein Selbstbedienungsladen, sondern in unserem Bundesland wird Leistung belohnt“, betont Dr. Haimbuchner abschließend.


Quelle: Land Oberösterreich



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