Weniger Ausgaben trotz Erhöhung der Ausgleichszulage auf 917,35 Euro

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Kärnten

15 Dez 19:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Prettner: Ausgleichszulage wird ab 1. Jänner um 3,6 Prozent angehoben – Neues Sozialhilfegesetz verringert aber die Gesamtkosten – Warten auf VfGH-Entscheid

Klagenfurt (LPD). Um 3,6 Prozent wird der so genannte „Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende“ ab dem kommenden Jahr angehoben – „das ergibt einen Bruttowert von 966,65 Euro. Nach Abzug von 49,30 Euro für die Krankenversicherung verbleibt eine Ausgleichszulage von 917,30 Euro netto“, erklärt Sozialreferentin Beate Prettner. Bei der Regierungssitzung am Dienstag wird sie den entsprechenden Anpassungsantrag einbringen.

Wie Prettner informiert, werden damit die Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung samt sämtlicher Nebenkosten wie Krankenhilfe und e-card rund 16,7 Millionen Euro betragen. „Obgleich sich durch die Ausgleichszulage von 917,35 Euro Mehrkosten von einer halben Million Euro ergeben, wird es im Bereich der Mindestsicherung aufgrund der Vorgaben des neuen Sozialhilfegesetzes zu keinen Ausgabensteigerungen kommen. Das heißt, das Sozialhilfegesetz spart an anderer Stelle wieder ein – und trifft dabei jene Menschen, die Hilfe am allernotwendigsten hätten“, kritisiert Prettner. „Die vormalige Bundesregierung spart bei der Armut und wird damit neue Armut produzieren. Ein Armutszeugnis für ein Land, das jahrzehntelang soziales Vorbild gewesen ist.“

Noch habe Prettner die „große Hoffnung, dass das Verfassungsgericht der vom Bundesrat eingebrachten Klage entspricht und das Sozialhilfegesetz in wesentlichen Punkten geändert wird.“ Insbesondere geht es bei den Klagepunkten um den neu eingezogenen „Deckel“, der unter anderem dazu führt, dass es zu einer abrupten Kürzung der Sozialhilfe ab dem dritten Kind kommt. „Ich hoffe, dass der VfGH-Entscheid dafür sorgen wird, dass auch das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz für Solidarität steht und nicht für eine Unsozialpolitik, die Armut bestraft statt mithilft, diese zu bekämpfen.“



Quelle: Land Kärnten



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