Wien: Weltnichtraucher*innentag - Alle Nikotinprodukte gesetzlich regulieren

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Wien

30 Mai 20:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Utl.: Sucht- und Drogenkoordination Wien fordert besseren Jugendschutz und Regulierung für Nikotinprodukte, die nicht erhitzt werden

Die letzte grundlegende Novelle des „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes“ (TNRSG) stammt aus dem Jahr 2016. Umfasst sind davon Tabakerzeugnisse, verwandte Erzeugnisse und E-Zigaretten. „Die Realität hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen mittlerweile jedoch wieder überholt, sodass Produkte wie Nikotinbeutel nicht vom Gesetz reguliert werden. Das bedeutet, dass diese Produkte keiner Kontrolle bezüglich Qualität oder Dosis unterliegen, der Verkauf an Jugendliche je nach Jugendschutzgesetz in jedem Bundesland anders gehandhabt werden kann und – im Gegensatz etwa zu Zigaretten – auch beworben werden dürfen“, kritisiert der Koordinator für Psychiatrie, Sucht- und Drogenfragen der Stadt Wien, Ewald Lochner, anlässlich des Weltnichttraucher*innentages am 31. Mai. „Es gilt, die gesetzlichen Gegebenheiten rasch an die Realität anzupassen“, fordert Lochner.

Nikotinbeutel sind kleine, weiße Täschchen, bei denen im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten, der Nikotinkonsum nicht über die Lunge, sondern über die Mundschleimhaut erfolgt. Dafür werden diese zwischen Unter- oder Oberlippe und Zahnfleisch geklemmt. Bisher spielen die Produkte eine eher untergeordnete, aber stetig wachsende Rolle. Rund 1,7 Prozent der Österreicher*innen geben an, sie im letzten Monat konsumiert zu haben. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Zahl mit fünf Prozent bereits heute deutlich höher.

„Die Produkte werden durch Farb- und Namensgebung als modern und leicht vermarktet und suggerieren eine gesunde Alternative zur Zigarette zu sein. Die Werbung zielt ganz bewusst auf eine junge Zielgruppe ab. Die Gefahr einer Abhängigkeit ist bei einem Nikotinbeutel ebenso gegeben wie bei herkömmlichen Nikotinprodukten. Nikotin ist schnell und hochgradig abhängig machend“, betont Lisa Brunner, Leiterin des Instituts für Suchtprävention.

Nikotinbeutel enthalten synthetisches Nikotin, was der Grund dafür ist, dass es nicht von den gesetzlichen Regelungen des TNRSG umfasst ist. Dennoch enthalten die Beutel teilweise mehr Nikotin pro Portion als Zigaretten. Durch unterschiedliche Aufnahmegeschwindigkeiten erreichen beide Produkte in etwa dieselbe Blutkonzentration.

„Aus Sicht der Suchtprävention sollten Nikotinbeutel so rasch wie möglich in das TNRSG aufgenommen werden, um so ein Werbeverbot und Qualitätssicherung zu garantieren“, stellt Lochner fest. „In den suchtpräventiven Angeboten werden in Zukunft auch Nikotinbeutel zu thematisieren sein“, so Brunner, die auf die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung hinweist, wenn der Konsum von Nikotin eingeschränkt oder gänzlich aufgegeben werden soll. „Für Menschen, die den Nikotinkonsum aufgeben wollen, stehen wirksame Maßnahmen zur Verfügung, etwa das Rauchfrei Telefon oder die dazugehörige App.“


Quelle: Stadt Wien



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