Wien: Volksbegehren November 2023 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

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Wien

03 Nov 18:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich

Vom 6. bis 13. November 2023 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:

Gerechtigkeit den Pflegekräften! COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren

in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels Handy-Signatur oder ID Austria unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

zu unterschreiben.

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, 6. November 2023, 8 bis 20 Uhr Dienstag, 7. November 2023, und Mittwoch, 8. November 2023, 8 bis 18 Uhr Donnerstag, 9. November 2023, 8 bis 20 Uhr Freitag, 10. November 2023, 8 bis 18 Uhr Samstag, 11. November 2023, und Sonntag, 12. November 2023, 8 bis 13 Uhr Montag, 13. November 2023, 8 bis 19 Uhr

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren: Internet: www.wien.gv.at/volksbegehren Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 bis 17.30 Uhr) Kundmachungen in allen Amtshäusern

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.


Quelle: Stadt Wien



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