Wien: Volksbegehren Juni 2022 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

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Wien

17 Jun 16:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich

Vom 20. bis 27. Juni 2022 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:

"RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG" "KEINE IMPFPFLICHT"

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren

in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

zu unterschreiben.

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, 20. Juni 2022, 8 bis 20 Uhr Dienstag, 21. Juni 2022, und Mittwoch, 22. Juni 2022, 8 bis 18 Uhr Donnerstag, 23. Juni 2022, 8 bis 20 Uhr Freitag, 24. Juni 2022, 8 bis 18 Uhr Samstag, 25. Juni 2022, und Sonntag, 26. Juni 2022, 8 bis 13 Uhr Montag, 27. Juni 2022, 8 bis 19 Uhr

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.

Es ist keine Terminreservierung notwendig.

Aufgrund der Corona-Virus-(COVID 19)-Situation wird empfohlen, in den Eintragungslokalen eine FFP2-Maske zu tragen. Das Wiener Wahlservice bittet weiters, für die Unterschrift einen eigenen Kugelschreiber zu verwenden.

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren:

Internet: www.wien.gv.at/volksbegehren Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 bis 17.30 Uhr) Kundmachungen in allen Amtshäusern

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Er erfolgt selbstverständlich unter Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Virus-(COVID 19)-Maßnahmen.

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.


Quelle: Stadt Wien



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