Wien: Volksbegehren April 2023 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

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Wien

15 Apr 03:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich

Vom 17. bis 24. April 2023 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:

"ECHTE Demokratie - Volksbegehren" "Beibehaltung Sommerzeit" "GIS Gebühren NEIN" "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!" "Unabhängige JUSTIZ sichern" "Lieferkettengesetz Volksbegehren" "NEHAMMER MUSS WEG"

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren

in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels elektronischer Signatur (z. B. Handy-Signatur) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

zu unterschreiben.

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, 17. April 2023, 8 bis 20 Uhr Dienstag, 18. April 2023, und Mittwoch, 19. April 2023, 8 bis 18 Uhr Donnerstag, 20. April 2023, 8 bis 20 Uhr Freitag, 21. April 2023, 8 bis 18 Uhr Samstag, 22. April 2023, und Sonntag, 23. April 2023, 8 bis 13 Uhr Montag, 24. April 2023, 8 bis 19 Uhr

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.

Es ist keine Terminreservierung notwendig.

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren: Internet: www.wien.gv.at/volksbegehren Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 bis 17.30 Uhr) Kundmachungen in allen Amtshäusern

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Sollten Sie an Corona (COVID-19) erkrankt sein, geben Sie dies dem Wahlreferat bekannt. Der Besuch erfolgt dann durch eine speziell geschulte und ausgerüstete mobile Eintragungsstelle.

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.


Quelle: Stadt Wien



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