Wien: Vizebürgermeister Wiederkehr begrüßt Erweiterung des Zugangs zur österreichischen Staatsbürgerschaft für NS Opfer und ihre Nachkommen

Slide background
Wien

25 Mär 20:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bislang insgesamt 21.916 Anzeigen auf österreichische Staatsbürgerschaft von NS Opfern und Nachkommen bei MA 35 eingelangt, 12.428 davon bereits positiv abgeschlossen.

Seit 1. September 2020 ist es möglich, dass Nachkommen von geflohenen Opfern des NS-Regimes die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Hintergrund ist eine vom österreichischen Parlament 2019 einstimmig beschlossene Novelle des Staatsbürgerschaftsrechts. Mit der gestern im Nationalrat beschlossenen Ausweitung dieser Novelle, können künftig u.a. auch Nachkommen von ermordeten oder deportierten NS-Opfern die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.

Als vollziehende Landesbehörde ist die MA 35 - Stadt Wien Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft faktisch für mehr als 99% aller gestellten Anträge zuständig. Seit Inkrafttreten der Novelle im September 2020 konnte die Behörde pro Monat durchschnittlich 900 Verfahren abschließen.

Insgesamt langten in Wien bislang 21.916 Anzeigen von NS-Opfern und deren Nachkommen auf die österreichische Staatsbürgerschaft ein. Davon betrafen 186 Anzeigen die Opfergeneration und 21.730 Nachkommen. 12.428 Verfahren wurden davon positiv abgeschlossen, 8.467 Personen davon haben die österreichische Staatsbürgerschaft formal bereits erhalten. Bisher wurden 569 Verfahren negativ entschieden. Die meisten Anträge kamen aus Israel, den Vereinigten Staaten und Großbritannien.

Vizebürgermeister Wiederkehr: „Die Erweiterung des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt, um Opfern des NS Regimes und ihren Nachfahren jenen Respekt zu zollen, den sie verdient haben. Ich freue mich, dass bereits so viele Personen von ihrem Recht auf die Österreichische Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht haben. Ein großer Dank gilt an dieser Stelle auch der Wiener Einwanderungsbehörde, die für nahezu alle Verfahren in ganz Österreich zuständig ist und diese herausfordernde Aufgabe, die tiefgehende Recherche und viel Genauigkeit erfordert, so rasch und gewissenhaft erledigt.“


Quelle: Stadt Wien



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg