Umzug: Welche Verträge müssen gekündigt werden?

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Foto: congerdesign / Pixabay
27 Aug 06:28 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Bis zu 10 Prozent der Menschen in Österreich müssen aus beruflichen, persönlichen oder familiären Gründen jährlich umziehen. Die Österreicher zeigen sich damit im Vergleich zu anderen Europäern wesentlich mobiler als der eine oder andere gedacht hat. Ein Umzug will jedoch gut geplant sein. Neben der Auflösung der Wohnung müssen auch viele Verträge gekündigt werden. Wer innerhalb eines Ortes umzieht, kann die meisten Verträge in der Regel mit in die neue Wohnung „umziehen“.

Strom, Gas, Telefon und Internet

Zum Umzugsstichtag müssen zunächst alle Verträge der Versorger gekündigt oder auf die neue Wohnung umgeschrieben werden. Bestimmte Kündigungsfristen wie bei der Kündigung einer Wohnung sind in den meisten Fällen bei einem Umzug nicht zu beachten. Verbraucher haben hier ein gesetzlich gesichertes Sonderkündigungsrecht. Unter https://www.sepastop.eu/ finden sich eine Checkliste für zu kündigende Verträge sowie weitere Hilfe für den Umzug.

Dennoch empfiehlt es sich, sich rechtzeitig mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung zu setzen, um Probleme zu vermeiden. Wichtig ist auch, dass zum Umzugstermin ein Ableser des Strom- oder Gaszählers bestellt wird, um den Verbrauch bis zum Auszug aus der Wohnung abzulesen. Alternativ kann der Stand auch selbst abgelesen und dem Anbieter online oder schriftlich mitgeteilt werden. Zu Beweiszwecken sollte ein Foto vom letzten Verbrauchsstand gemacht werden. Die Kündigung des Telefonanbieters sowie des Internet-Providers für den Festnetzanschluss ist dagegen in den meisten Fällen unproblematisch.

Gute Gelegenheit zum Anbieterwechsel

Nicht in jedem Fall ist es besser, bestehende Verträge der Versorger mit in die neue Wohnung zu nehmen. Oft sind Angebote für Neukunden bei den Strom- oder Internetanbietern mit einem günstigeren Tarif oder einem besseren Leistungspaket verbunden. Daher lohnt es sich die aktuellen Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls einen neuen Vertragsabschluss vorzunehmen. Durch das bei einem Umzug bestehende gesetzliche Sonderkündigungsrecht gibt es für Verbraucher kaum Hindernisse bei einem Vertragsabschluss mit einem neuen Anbieter.

Wer in eine andere Stadt wie z.B. Wien umzieht, wird sich in der Regel ohnehin nach einem neuen Anbieter umsehen müssen. Das Sonderkündigungsrecht gilt jedoch nur für Verträge, die im Zusammenhang mit der Wohnung abgeschlossen wurden. Wer meint, er könne beispielsweise den Umzug nutzen, um aus einem teuren Mobilfunkvertag für das Smartphone herauszukommen hat leider keine guten Aussichten.

Adresswechsel muss den Anbietern mitgeteilt werden

Nicht vergessen: Die neue Adresse muss auch allen Anbietern von bestehenbleibenden Verträgen mitgeteilt werden. Dazu gehören neben den Mobilfunkverträgen regelmäßig Versicherungsverträge, Bankkonten, Kredite und Anlagen sowie Dienstleistungsverträge wie Spotify oder ähnliches. Das ist sicher etwas mühselig, jedoch unbedingt notwendig und eigentlich auch in einer halben Stunde erledigt.

Das Problem: Wer die neue Adresse nicht rechtzeitig mitteilt und daher offene Rechnungen nicht pünktlich begleicht, kann sich nicht darauf berufen, dass der Verzug wegen des Umzuges zustande gekommen ist. Mahngebühren oder außerordentliche Kündigungen seitens der Anbieter können die Folge sein.

Auto ummelden

Wer ein Auto besitzt, muss nach einem Umzug in eine neue Gemeinde auch sein Auto umzumelden. Neben der Abmeldung des Wohnsitzes an einem Ort und der Anmeldung des neuen Wohnsitzes bei der jeweiligen Meldebehörde ist also ein weiterer Behördengang notwendig. Auf das früher notwendige Wechseln des KFZ-Kennzeichens kann jedoch seit einiger Zeit verzichtet werden.



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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