Tipps der Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ: Weihnachtsfrieden statt Kontaktrechtsstreit für Kinder getrennt lebender Eltern

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Cover „Unser Kind“
Foto: Getty Images/bayer/sub. communication design
09 Dez 14:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die stillste Zeit im Jahr – gerade in der Vorweihnachtszeit ist das Idealbild von Harmonie allgegenwärtig und kann überzogene Erwartungen auslösen. Leider sieht die Realität vielfach anders aus. Wenn Eltern sich getrennt haben, bringen die Weihnachtsfeiertage statt trauter Harmonie im Familienkreis oft erbitterte Konflikte um die Frage, bei welchem Elternteil das gemeinsame Kind den Heiligen Abend verbringt und wann und wie lange es in den Ferien den anderen Elternteil besuchen darf.

Bedingt durch die emotionale Bedeutung des Weihnachtsfestes ist die Gefahr, dass Kinder getrennter Eltern in einen Loyalitätskonflikt geraten, um diese Zeit besonders groß. „Das Recht auf Kontakt zu beiden Eltern ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Und gerade zu einem Fest der Familie wie Weihnachten wünschen sich Kinder ein harmonisches Miteinander“, meint die OÖ Kinder- und Jugendanwältin Mag.a Christine Winkler-Kirchberger. Es sollte daher rechtzeitig eine Vereinbarung getroffen werden, bei wem das Kind am 24. Dezember feiert, und wann beim anderen Elternteil die Kerzen am Baum angezündet werden. Es kann z.B. gut funktionieren, jedes Jahr abzuwechseln, sodass das Kind einmal den Heiligen Abend beim Vater verbringt, und im nächsten Jahr bei der Mutter. Unbedingt vermeiden sollte man, die Entscheidung auf das Kind abzuwälzen – es hätte in jedem Fall ein schlechtes Gewissen, einen Elternteil allein unter dem Weihnachtsbaum zurückgelassen zu haben.

Nur bedingt empfehlenswert ist es, trotz einer Trennung gemeinsam Weihnachten zu feiern. Das könnte gerade bei jüngeren Kindern und wenn die Trennung noch nicht lange zurück liegt, bei diesen die Hoffnung erwecken, dass die Eltern wieder zusammenfinden könnten. Überdies besteht die Gefahr, dass trotz bester Vorsätze unaufgearbeitete Konflikte zwischen den Eltern hochkochen und zu einer eher unweihnachtlichen Stimmung führen.

Eltern sollten auch vermeiden, ein eventuelles schlechtes Gewissen in einer Flut von Geschenken für das Kind zu ertränken. Gerade wenn Eltern sich getrennt haben, brauchen Kinder nicht die dritte Spielkonsole, das zweite Smartphone oder das vierte Puppenhaus, sondern Zuwendung und viel gemeinsame Zeit für Gespräche und Unternehmungen. Wenn Eltern ihren Kindern Zeit schenken, vertiefen sie die Beziehung zu ihnen und stärken ihre Persönlichkeit. Generell sollten gerade Eltern, die eine Trennung zu verarbeiten haben, ihre Ansprüche auf das „Fest der Feste“ herunterschrauben und sich selbst auch Ruhe und Erholung gönnen. Nicht alles muss perfekt sein: Ein Spaziergang oder ein gemeinsames Spiel hat für Kinder mehr Bedeutung als ein Vier-Sterne-Menü.

Auch das Ferienbesuchsrecht muss rechtzeitig vereinbart werden. Ein längerer Aufenthalt beim getrennt lebenden Elternteil in den Ferien ist wichtig für die Eltern-Kind-Beziehung. Auch hier kommt es nicht darauf an, wer dem Kind die exklusivere Reise bietet, sondern dass man gemeinsam eine schöne Zeit verbringt.

Weitere Tipps für getrennte Eltern gibt es in der Broschüre „Unser Kind“, die kostenlos bei der KiJA OÖ bestellt werden kann: www.kija-ooe.at


Quelle: Land Oberösterreich



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