Österreich: Technische Wirkungslosigkeit der Tiroler 95dB-Grenze bewiesen: Motorräder unterschreiten 95dB bei "Soundcheck"

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„Soundcheck“: 95dB-Grenze von Motorädern nicht erreicht
Foto: Haliklick
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„Soundcheck“: 95dB-Grenze von Motorädern nicht erreicht
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„Soundcheck“: 95dB-Grenze von Motorädern nicht erreicht
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04 Aug 07:00 2021 von OTS Print This Article

Spielberg (OTS) - Die Tiroler Landesregierung verordnete Streckensperren, um den scheinbaren Verkehrslärm zu reduzieren, die sich gegen Motorräder mit einem eingetragenen Standgeräusch von mehr als 95dB richten. Trotz großem Einfluss auf die Grundrechte von Verkehrsteilnehmern und Wirtschaftstreibenden, hat diese Verordnung auf Grund von technischer Inkorrektheit bis dato keine Wirkung gezeigt. Bei einem Soundcheck am 30. Juli mit Live-Geräuschtests der Motorräder am Red Bull Ring konnte gemessen werden, dass Motorräder mit hoher Standgeräusch-Eintragung tatsächlich weit weniger als 95dB aufweisen.

Vereinzelte Lokalpolitiker anderer Regionen (Steiermark, Niederösterreich, aber auch in Deutschland oder der Schweiz) überlegten ohne weitere Prüfung ebenfalls ein Vorgehen nach Tiroler Muster. Die deutsche Bundesregierung lehnte dies wegen mangelnder Rechtsgrundlage sofort ab. Aktuell wird nun ausgerechnet im betroffenen Tiroler Bezirk Reutte dieses Vorgehen der Landespolitik sowohl vom Motorrad-Tourismus im In- und Ausland, als auch von den stärksten Gegnern von Verkehrslärm auf Tiroler Straßen heftig kritisiert. In der Wahl der Argumente gegen die Verordnung der Landesregierung scheint zwischen Befürwortern und Gegnern der Fahrverbote kein Unterschied zu bestehen.

Die gewählte Methode, EU-genehmigte Motorräder mit einer Standgeräusch-Eintragung von mehr als 95dB im Zulassungsschein vom Verkehrsbetrieb auszuschließen, bedeutet ein schwerwiegendes Eingreifen in Grundrechte von Eigentümern legaler Fahrzeuge ebenso wie angeschlossener Wirtschaftstreibender aus Handel und Tourismus. Die Regelung kann auch für Anrainer keine Entlastung bringen, da sie aus technischer Sicht falsch und daher unwirksam ist. Die Tiroler 95dB-Regelung schließt im Fahrbetrieb tatsächlich leise Fahrzeuge willkürlich aus dem öffentlichen Verkehr aus. Gleichzeitig kann es vorkommen, dass laute oder manipulierte Fahrzeuge durch die Umsetzung der 95dB-Regelung überhaupt nicht am Betrieb auf den gesperrten Strecken gehindert werden. Dieser Tiroler „Messfehler“ schädigt sowohl Anrainer und Motorradtouristen gleichermaßen wie die Region und ihre Wirtschaft.

Im Zuge eines „Soundchecks“ des Vereins „Bikers‘ Voice“ am Red Bull Ring wird die technische Wirkungslosigkeit der Tiroler Verordnung aufgezeigt. Der beeidete Gutachter und Messtechniker DI Christian Wagner führte normgerechte Nachmessungen an verschiedenen Serienmotorrädern im Stillstand und in typischen Fahrsituationen innerorts und unter Beschleunigung am Ortsende durch. Dabei war klar zu erkennen, dass Motorräder mit hoher Standgeräusch-Eintragung tatsächlich weit weniger als 95dB aufwiesen.

Hubraumgiganten unterschritten die 95db-Grenze

Als von Motorradgegnern besonders laut oder aggressiv angeprangerte Motorräder wie Ducatis oder Suzukis berühmte 300km/h Hayabusa unterschritten den 95dB Standgeräusch-Grenzwert bei der Messung beträchtlich. Sie erwiesen sich im Fahrbetrieb als kaum lauter, teils sogar leiser als einfache in Tirol erlaubte Tourenmaschinen mit geringer Motorleistung. Triumphs Hubraumgigant „Rocket III“ mit nicht weniger als 2.500ccm blieb der Star der „Bikers‘ Voice“-Messdemonstration und dennoch unter 95db. Am Typenschild der Triumph steht ein Standgeräuschvermerk von 99dB, im Zulassungsschein stehen 98dB. Damit ist der Betrieb der meist niedertourig bewegten Triumph in den Tiroler Sperrzonen verboten. Gemessen wurden nicht mehr als 93,5B, deutlich unter der Verbotsgrenze von 95dB in Tirol. Dennoch ist das Fahrverbot für diese Maschine aufrecht und der Motorradfahrer kann diese trotz niedrigerem Lärmaufkommen nicht in Betrieb nehmen. Detaillierte Messergebnisse können hier eingesehen werden.

„Das 'Tiroler Modell' muss man als Fehlentscheidung zu Ungunsten der Anrainer und der Verkehrsteilnehmer sehen und sollte ehestmöglich beendet werden. Politische Entscheidungsträger sollten nachhaltige Entscheidungen treffen, um den Anrainern und den Nutzern von einspurigen Fahrzeugen ein 'Miteinander' zu ermöglichen. Wir sind uns sicher, dass gemeinsam mit Anrainern und Motorradfahrern eine sinnvolle Lösung gefunden werden kann“, kommentiert Regina Stiller, Obfrau des Vereins „Bikers‘ Voice.


Quelle: OTS



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