Städtebund: Sozialhilfe-Rahmengesetz aus Sicht der Städte unzureichend

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Wien

14 Mär 20:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Generalsekretär Weninger: „ Bedenken der Städte nicht berücksichtigt“, Gesetz führt zu Härtefällen, Fristen zu kurz, Verwaltungsaufwand nicht absehbar

„Es ist bedauerlich, dass die in der ausführlichen Stellungnahme des Österreichischen Städtebundes angeführten Bedenken zum Großteil offenbar nicht berücksichtigt wurden“, sagte Städtebund-Präsident Michael Ludwig zum heute im Ministerrat beschlossenen Gesetzesentwurf zum Rahmengesetz der Sozialhilfe.

„Wir begrüßen, dass zumindest für Menschen mit Behinderung gewisse Härte-Klauseln herausgenommen wurden und damit Einwänden des Österreichischen Städtebundes entsprochen wird“, ergänzte Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes zum Gesetzesentwurf wie er gegenüber Medien präsentiert wurde. Denn: „Wir haben keinen überarbeiteten Gesetzesentwurf mehr erhalten, und auch keine Einladung zu einer Gesprächsrunde - eine bemerkenswerte Tatsache, zumal Österreichs Städte und Gemeinden– je nach Bundesland unterschiedlich – bis zu 50 Prozent der Kosten Mindestsicherung tragen“, so Weninger. Darüber hinaus sind die städtischen Sozialämter in den Statutarstädten direkt mit dem Vollzug des Gesetzes betraut. Die aus Sicht des Städtebundes problematischen Eckpfeiler bleiben offenbar unverändert:

Die von Städten und Gemeinden durchwegs kritisch gesehenen Zuschläge für Mehrkinderfamilien, die einen enormen Verwaltungsaufwand verursachenden zusätzlichen Prüfschritte in der Verwaltung und die ebenso mit einem großen Verwaltungsaufwand verbundene Umstellung auf Sachleistungen (insbesondere im Bereich Wohnen) finden sich nach wie vor im Entwurf. Auf verfassungsrechtliche Bedenken wurde nicht eingegangen. Arbeitsmarktpolitische und fremdenpolizeiliche Maßnahmen sollen von Vollzugsbehörden des Landes bzw. der Gemeinden durchgeführt werden (ohne Durchführungsbestimmungen oder zusätzliche Ressourcen) Die Umsetzung bringt jedenfalls einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich, die Kosten dafür sind unklar. Sozialämter müssen – laut einer Umfrage unter den Mitgliedsstädten bei der Begutachtung - personell massiv aufstocken, um diversen Überprüfungen (Wohnsituation der KlientInnen, eventuell Sprachüberprüfungen) Rechnung zu tragen. Zudem wird für Datenerhebung bzw Datenverknüpfungen eine Umrüstung der EDV erforderlich sein.

„Unsere größte Sorge bleibt allerdings, dass die Sozialhilfe viele Gruppen aus dem sozialen Netz entlässt. Aber Menschen verschwinden deshalb nicht, sie bleiben in den Städten und Gemeinden und suchen Hilfe vor Ort und brauchen selbstverständlich unsere Unterstützung. Städte und Gemeinden werden mit den Folgen des Gesetzes alleingelassen“, kritisierte Weninger.



Quelle: Stadt Wien



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