Wien: Städtebund - EU-Parkausweise für Menschen mit Behinderung: QR-Code soll Missbrauch erschweren – Forderung nach rascher Implementierung

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Wien

08 Dez 16:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Einführung von Behindertenausweisen und Parkausweisen EU-weit Mitte 2024 geplant

Kürzlich haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf einen EU-weiten Ausweis und einen einheitlichen EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung geeinigt. Die finale Richtlinie soll bis Mitte 2024 verabschiedet werden.

Der Österreichische Städtebund setzt sich seit langem dafür ein, dass Parkplätze, die für Gehbehinderte und Personen mit Parkausweisen gemäß § 29b Abs. 1 StVO reserviert sind, auch den tatsächlich Berechtigten zur Verfügung stehen. Dazu sollten die Parkausweise nach den Wünschen der Städte künftig so gestaltet werden, dass deren missbräuchliche Verwendung nicht mehr so einfach möglich ist wie derzeit. Der aktuelle EU-Richtlinienvorschlag sieht dazu vor, dass auf dem neuen EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung ein QR-Code zur Betrugsprävention implementiert werden soll.

Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger hält fest: „Wir freuen uns, dass ein QR-Code am Parkausweis nun fix eingeplant ist, den wir schon seit längerer Zeit vorschlagen. Damit können Missbrauch und Fälschungen vermieden werden, da Ausweise z.B. im Todesfall oder bei Ablauf einer etwaigen Befristung sofort ungültig werden.“

Aktuell sind viele Altausweise im Umlauf, die oftmals missbräuchlich verwendet werden. Allerdings gibt es derzeit keine effektive Möglichkeit, Parkausweise, die etwa mit einer Befristung versehen und abgelaufen sind, einzuziehen (z.B.: mittels Exekution). Bereits ungültige Altausweise würden nach einer Übergangsfrist ihre Gültigkeit verlieren und könnten nicht mehr verwendet werden.

Aktuell sind die Städte beim Parkausweis gem. § 29b Abs. 1 StVO mit folgenden Arten der missbräuchlichen Verwendung konfrontiert.

Parkausweise werden kopiert/gefälscht (Urkundendelikt) Parkausweise mit Befristung werden so angebracht, dass deren eingetretener Ablauf für die Kontrollorgane nicht erkennbar ist. Parkausweise werden nach dem Tod des Inhabers unrechtmäßig weiterverwendet Parkausweise werden verwendet, ohne dass die Inhaber tatsächlich befördert werden Inhaber lassen sich Duplikate ausstellen (allenfalls gegen Verlustanzeige).

Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Das Einlegen einer Kopie eines fremden Parkausweises zur Täuschung des kontrollierenden Organs stellt ein Kriminaldelikt des „schweren Betrugs“ dar, wie in einem Urteil im Jahr 2023 vom OGH festgestellt wurde.

Für den Österreichischen Städtebund sind daher folgende Punkte bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zentral:

„Wir wünschen uns, dass Österreich die Richtlinie möglichst früh in nationales Recht umsetzt, das würde allen Beteiligten sehr nützen. Österreich könnte hier sogar Vorbild sein. Schließlich sind die von EU-Seite geforderten Rahmenbedingungen an einen neuen Parkausweis für Menschen mit Behinderung nunmehr bekannt“, so Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger.

Für die konkrete Umsetzung der EU-Richtlinie des Parkausweises für Menschen mit Behinderung in nationales Recht wären aus Sicht der Städte auch folgende Punkte zentral:

Das Ablaufdatum des Parkausweises und der QR-Code sollen auf beiden Seiten des Ausweises sichtbar sein; damit würde man Verfahren bei Falschanbringung vermeiden. Um die Parkausweise kontrollieren zu können, wäre ein Foto am Ausweis sehr hilfreich; nur so kann festgestellt werden, ob der Parkausweis auch von einem/r Inhaber*in eines Behindertenausweises verwendet wird. Österreich könnte bei der Umsetzung in nationales Recht auch eine digitale Version des Parkausweises ermöglichen.

Zudem zeigt sich Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger erfreut, dass bei der Umsetzung der EU-Richtlinie auch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit eine Rolle spielen soll: „In diesem Bereich ist es besonders wichtig, Bewusstsein zu schaffen und zu informieren. Ich bin sicher, dass beispielsweise die Mehrzahl jener, die kopierte Parkausweise missbräuchlich verwenden, sich dessen gar nicht bewusst sind, dass sie damit ein Kriminaldelikt begehen. Hier wird der QR-Code, wie im Zuge des EU-Parkausweises vorgeschlagen, tatsächlich Abhilfe schaffen, da Missbrauch gar nicht möglich wird.“

Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger abschließend: „Beim nunmehr vorliegenden Kompromissvorschlag für einen Europäischen Behinderten- und Parkausweis konnten wir über das Sozialministerium dankenswerter Weise auch städtische Expertise einbringen. Wir freuen uns, dass der QR-Code am Parkausweis nun fix eingeplant ist, um die Kontrolle der Ausweise zu erleichtern und Missbrauch zu vermeiden. Nun bleibt im Sinne der Betroffenen zu hoffen, dass Österreich nicht mehr viel Zeit verstreichen lässt und die Neuerungen beim Parkausweis sehr bald implementiert“.

Ein Überblick zum Thema findet sich auf der Städtebund-Website:

https://www.staedtebund.gv.at/themen/mobilitaet/gehbehinderten-parkausweise/

Hier die Seite der Europäischen Kommission zum Thema „EU-Behindertenausweis und europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen“:

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=1139


Quelle: Stadt Wien



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