Oberösterreich: Sozial-LRin Gerstorfer - 5.560 Oberösterreicher/innen nahmen eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung in Anspruch

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Oberösterreich

06 Aug 17:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Im Jahr 2020 haben in Oberösterreich 5.560 Personen eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung erhalten. Davon waren 3.820 Frauen und 1.740 Männer. Das Sozialministerium zahlte dafür rund 25,7 Millionen Euro aus. 10,3 Millionen Euro davon werden vom oberösterreichischen Sozialressort finanziert.

„Die 24-Stunden-Betreuung ist ein wichtiges Angebot für Menschen, die trotz hohem Unterstützungs­bedarf in den eigenen vier Wänden leben möchten. Die Anzahl der Förderanträge ist in den letzten Jahren sehr stabil und schwankt zwischen rund 5.300 und 5.700. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie kritisch es wird, wenn sich die Personalsituation durch Reisebeschränkungen plötzlich verschärft. Ich fordere eine Anhebung der Förderhöhe seitens des Bundes, da die 24-Stunden-Betreuung nicht für alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher leistbar ist. Außerdem bessere Qualitätsstandards und mehr Kontrollen für die Anbieter der 24-Stunden-Betreuung“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Die 24-Stunden-Betreuer/innen versehen ihren Dienst meist in Turnussen von 14, 21 oder 28 Tagen. Die meisten kommen aus Ost- und Südeuropa, insbesondere aus Rumänien, Ungarn und der Slowakei. Aber auch aus Bulgarien oder Kroatien.

Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung

Die 24-Stunden-Betreuung ist seit 2007 bundesweit gesetzlich geregelt. Sie betrifft allgemein die Betreuung von Personen in deren privaten Haushalten, wobei diese sowohl im Rahmen selbstständiger (Gewerbe Personenbetreuung) als auch unselbstständiger Erwerbsarbeit erfolgen kann. Gefördert werden Personen mit Bezug von Pflegegeld zumindest in der Stufe 3. Die Einkommensgrenze (für die betreute Person) beträgt 2.500 Euro monatlich, wobei sich diese Grenze mit jedem unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht. Die selbstständige Form der 24-h-Betreuung wird mit monatlich 550 Euro, die unselbstständige Ausübung mit 1.100 Euro gefördert. In Oberösterreich wird die Förderung ausschließlich über das Sozialministeriumsservice abgewickelt.


Quelle: Land Oberösterreich



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