Salzburg: So werden die 36 Mandate im Landtag verteilt

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Foto: Land Salzburg/APA
10 Feb 17:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Alles über die Wahlzahl, das d’Hondtsche Verfahren und wie viele Stimme die Parteien brauchen

(LK) Am 23. April wählen rund 390.000 Salzburgerinnen und Salzburger einen neuen Landtag. Spätestens am Wahlabend werden Begriffe wie „Fünf-Prozent-Hürde“ oder „Grundmandat“ in aller Munde sein. Hier bereits vorab die wichtigsten Ausdrücke und ihre Bedeutung sowie ehemalige Ergebnisse in allen Salzburger Bezirken, damit alle „fit“ für den Wahlabend sind.

Wichtiges Ziel für die antretenden Parteien ist das Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde: „Bei der Wahl 2018 benötigte man rund 12.500 Stimmen, 2009 waren es rund 14.150. Am 23. April wird diese Zahl wahrscheinlich wieder zwischen 12.000 bis 15.000 liegen. Das ist aber nur eine Schätzung, die tatsächliche Stimmenanzahl für den Einzug in den Chiemseehof kennen wir erst am Abend des 23. April 2023, da sie sehr stark von der Wahlbeteiligung abhängt“, sagt Landesstatistiker Gernot Filipp.

Filipp: „Grundmandat oder Landesliste.“

Für Parteien, die am 23. April die Fünf-Prozent-Hürde überspringen oder ein Direktmandat erhalten, wird es spannend. Sie bekommen anhand ihres Ergebnisses Mandate im 36-köpfigen Salzburger Landtag zugewiesen. „Die Sitze werden in einem zweistufigen Verfahren verteilt. Entweder über ein Grundmandat in einem der sechs Wahlkreise: Flachgau, Stadt Salzburg, Tennengau, Pinzgau, Pongau sowie Lungau. Wenn dies nicht gelingt, werden die Mandate nach dem d’Hondtschen Verfahren über die jeweilige Landesliste besetzt“, betont Gernot Filipp.

Stadt Salzburg ist Spitzenreiter

Im Schnitt werden pro Wahl 20 bis 25 Sitze über die sechs Salzburger Wahlkreise vergeben, die restlichen Abgeordneten ziehen über die Landesliste ein. 2018 gab es 20 Bezirksmandate, 16 Sitze entfielen auf den Landeswahlvorschlag. Aktuell setzt sich der Landtag in Bezug auf die Wohnorte der Abgeordneten wie folgt zusammen.

  • Elf Abgeordnete aus der Stadt Salzburg
  • Acht Abgeordnete aus dem Flachgau
  • Sechs Abgeordnete aus dem Pongau
  • Fünf Abgeordnete aus dem Pinzgau
  • Drei Abgeordnete jeweils aus dem Tennengau und Lungau

Zehn Mandate im Flachgau

Die Anzahl der Grundmandate pro Wahlkreis berechnet sich aufgrund der Einwohnerzahl. Zehn stehen dem Flachgau zur Verfügung, bei der vergangenen Landtagswahl wurden sechs Abgeordnete direkt gewählt. 2018 benötigte man von Anif bis Wals-Siezenheim rund 7.500 Stimmen um ein Mandat zu erreichen. 2009 war die Wahlzahl um rund 650 Stimmen höher. 1994 und 2004 „wanderte“ jeweils ein Sitz aus der Stadt in den Flachgau.

Stadt „kostet fast nix“

In der Stadt Salzburg rittern die Parteien um neun Mandate, die direkt vergeben werden können. Dies ist 2018 sechs Mal gelungen. Exakt 6.150 Kreuzerl waren dafür notwendig. Damit „kostete“ der Sitz in der Landeshauptstadt nach dem Lungau die geringste Anzahl an Stimmen im Bezirksvergleich. In der Stadt sind dafür aber nur elf Prozent der gültigen Stimmen nötig.

Sechs gewählte Pinzgauer möglich

Zwischen Bramberg am Wildkogel und der Stadtgemeinde Zell am See werden sechs Mandate direkt vergeben. Vier Abgeordnete wurden 2018 auch direkt von den Bürgerinnen und Bürgern im Pinzgau gewählt. Pro Sitz betrug die Wahlzahl rund 6.800. Das ist in sehr niedriger Wert im Vergleich zu anderen Wahlen: 2013 benötigte eine Partei 7.400 Stimmen, 2009 sogar mehr als 8.400.

„Teurer“ Pongau

Im Pongau gibt es fünf Grundmandate, derzeit vertreten drei Abgeordnete ihren Wahlkreis direkt im Salzburger Landtag. Um einen Sitz zu erhalten muss eine Partei im Bezirk 20 Prozent der gültigen Stimmen erhalten. 2018 waren das mehr als 7.800 Kreuzerl, 2009 sogar mehr als 9.100. Seit der Landtagswahl 1979 benötigt man im Pongau jedes Mal die höchste Anzahl an Stimmen pro Mandat im Bezirksvergleich.

Rund 7.000 Stimmen im Tennengau

Im Tennengau stehen vier Grundmandate zur Wahl. Ein Viertel der Stimmen muss eine Partei somit auf sich vereinen, um eines davon zu erhalten. 2018 lag die Wahlzahl bei 7.250, 2009 sogar höher als 8.000. Bei dieser Wahl wurden auch letztmalig zwei Sitze direkt zugewiesen. Seit 2013 vertritt nur mehr ein Abgeordneter direkt den „Salinenbezirk“.

Kein direkt gewählter Lungauer

Für den kleinsten Wahlkreis, dem Lungau, ist mit rund 16.000 Wahlberechtigten ein Direktmandat sehr schwierig zu erreichen. Grundsätzlich stehen zwei Sitze zur Wahl – man muss aber die Hälfte gültigen der Stimmen auf sich vereinen, um einen Grundmandat zu erlagen. 2018 waren das rund 5.660 Kreuzerl. Letztmalig wurde vor 34 Jahren – bei der Landtagwahl 1989 – direkt jemand aus dem einwohnermäßig kleinsten Bezirk in den Salzburger Landtag gewählt.

Lexikon

  • Wahlzahl: Sie bezeichnet, wie viele Stimmen man braucht, um über das Erreichen eines Grundmandates in den Landtag einziehen zu können. Sie ergibt sich aus der Zahl der gültigen Stimmen im Wahlkreis geteilt durch die Zahl der zu vergebenden Mandate. Sie steigt mit der Zahl der Wahlberechtigten, genauer gesagt der gültigen Stimmen. Weiters gibt es noch die Möglichkeit durch Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde durch Teilnahme am zweiten Ermittlungsverfahren in den Landtag einzuziehen.

  • Das d’Hondtsche Verfahren: Berechnungsmodus, um die Sitze eines Parlaments möglichst proportional zu den Wählerstimmen auf die kandidierenden Parteien zu verteilen. Benannt ist der Modus nach dem belgischen Juristen Victor D’Hondt.

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Quelle: Land Salzburg



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