Linz: Sieben Verletzte bei Zimmerbrand in einer Wohnung eines Mehrparteienwohnhauses in Linz-Spallerhof

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Sieben Verletzte bei Zimmerbrand in einer Wohnung eines Mehrparteienwohnhauses in Linz-Spallerhof
Foto: Gabriel Prammer
24 Dez 14:30 2023 von Lauber Matthias Print This Article

LINZ. Sonntagmittag wurden die Einsatzkräfte zu einem Zimmerbrand in einem Mehrparteienwohnhaus in Linz-Spallerhof gerufen. Ein Hund konnte aus der Brandwohnung gerettet werden. Aus bisher unbekannter Ursache kam es in der Erdgeschoßwohnung zu einem größeren Zimmerbrand, der sich rasch auf weite Teile der Wohnung ausbreitete. Der dabei entstandene Rauch zog in das Treppenhaus und riss weitere Wohnungen in Mitleidenschaft. Das Wohnhaus wurde daraufhin von der Berufsfeuerwehr aufgrund der starken Rauchentwicklung evakuiert. Aus der Brandwohnung im Erdgeschoß konnte ein Hund sicher ins Freie gerettet werden. "Am 24. Dezember 2023 kurz nach 12:00 Uhr ereignete sich ein Wohnungsbrand im Süden von Linz. Zum Zeitpunkt des Brandausbruches befanden sich in der Wohnung drei Personen im Alter von 38 Jahren, eine 20-jährige Mitbewohnerin sowie ein Bekannter im Alter von 33 Jahren und ein Hund. Insgesamt wurden aus dem Mehrparteienhaus sieben Menschen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung zur Abklärung ins Krankenhaus eingeliefert, darunter auch ein zweieinhalb Jahre altes Kind. Gegen 12:40 Uhr konnte "Brand aus" mitgeteilt und die Straßensperren gegen 14:00 Uhr wieder aufgelöst werden. Der Hund wurde vorübergehend ins Tierheim gebracht. Die Brandursache ist derzeit noch unbekannt, möglicherweise war eine Kerze der Auslösegrund des Wohnungsbrandes", so die Polizei. Bei den Löscharbeiten stand ein größeres Aufgebot der Berufsfeuerwehr, eine freiwillige Feuerwehr, mehrere Fahrzeuge der Polizei, der Rettungsdienst sowie zwei Notarzt-Teams im Einsatz. Die Linz AG stellte einen Bus bereit, in dem die Bewohner versorgt wurden. Die Brandwohnung im Erdgeschoß ist unbewohnbar. Seitens der Berufsfeuerwehr wird jedoch empfohlen, auch die übrigen Wohnungen vorerst nicht mehr zu beziehen.


Quelle: www.laumat.at



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