Kärnten: Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Gestank bei illegalen Tuning-Treffen wird erhöht

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Foto: BMK/Perwein
18 Feb 18:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Schuschnig: Bund setzt von Kärnten erarbeitete Gesetzesvorschläge um – Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) geht heute in Begutachtung – Unmittelbares Stilllegen von Verkehrsrowdies für bis zu 72 Stunden wird möglich

Klagenfurt (LPD). „Kärnten fordert seit Jahren eine Verschärfung der bundesgesetzlichen Regeln, um mehr Handhabe gegen massive Lärm- und Geruchsbelästigung und Straßenrennen bei den jährlichen illegalen Autotuning-Treffen zu bekommen. Mit der heute präsentierten Novelle des Kraftfahrgesetzes setzt der Bund die Kärntner Vorschläge um. Die Exekutive kann endlich umgehend gegen Verkehrsrowdies vorgehen“, betont der Kärntner Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig.
Er präsentierte heute, Freitag, gemeinsam mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler in Wien eine Novelle zum Kraftfahrgesetz. Diese basiert auf den von Kärnten erarbeiteten Gesetzesvorschläge, die bereits im vergangenen Herbst dem Bund vorgelegt wurden. „Wir haben intensiv in Wien verhandelt, damit unsere Vorschläge auch bundesgesetzlich umgesetzt werden. Das haben wir erreicht. Wer auf unseren Straßen absichtlich Lärm und Gestank verursacht oder sich besonders rücksichtslos verhält, wird künftig leichter und schneller aus dem Verkehr gezogen “, betont der Landesrat.

Durch die Novelle des Kraftfahrgesetzes kann künftig bei gefährlichem Verhalten, wie enormen Anfahrbeschleunigungen, Kreiseln des Fahrzeugs um die eigene Achse oder Driften, eine Unterbrechung der Fahrt für bis zu 72 Stunden erfolgen. Das kann etwa durch die Abnahme des Fahrzeugschlüssels oder der Kennzeichentafeln, aber auch das Anlegen von technischen Sperren erreicht werden. Dazu reicht die Wahrnehmung der Sicherheitsorgane aus. „Diese Maßnahme kann nun also unmittelbar, ohne langwierige technische Kontrolle, erfolgen. Ein schnelles Einschreiten der Polizei wird möglich“, unterstreicht Schuschnig. Zusätzlich können Fahrzeuge sofort aus dem Verkehr gezogen werden, die mit Einrichtungen ausgestattet sind, die offensichtlich nur dazu dienen, Fehlzündungen oder Stichflammen zu erzeugen. Auch dazu reicht die Wahrnehmung. Die Mindeststrafe für Organmandate bei solchen Fehlverhalten wird angehoben, der Strafrahmen für Unbelehrbare oder extreme Fälle wird auf maximal 10.000 Euro deutlich erhöht. „All das sind gesetzliche Werkzeuge, die der Exekutive beim Schutz der Kärntner Bevölkerung vor den Auswüchsen von illegalen Autotuning-Treffen mehr Handhabe geben“, betont Schuschnig.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler wird heute die Begutachtung der KFG-Novelle einleiten. „Leider häufen sich auch in Österreich Treffen von einzelnen Verkehrsrowdies, die mit ihrem Verhalten andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährden. Mit illegalen Tunings sorgen sie für eine ohrenbetäubende Lärmbelastung und für Dreck in der Luft. Ich habe für diese Verhalten von einigen wenigen absolut kein Verständnis. Deshalb wird es hier in Zukunft klare Konsequenzen geben. Wir werden höhere Mindeststrafen verankern und in dafür sorgen, dass bei schweren Vergehen mit großen Auswirkungen für die Anrainerinnen und Anrainer an Ort und Stelle die Kennzeichen abgenommen werden können. Denn gerade im Verkehr braucht es gegenseitige Rücksicht. An unsere gemeinsamen Regeln haben sich alle zu halten.“

Schuschnig betont, dass heuer auch zusätzliche Polizeikräfte und stark motorisierte Zivilstreifen beim Bund angefordert werden, um die neuen Maßnahmen zu exekutieren. „Der Lärm und Gestank bei diesen illegalen Ansammlungen ist für die Kärntner Bevölkerung und für den Tourismus eine nicht länger hinnehmbare Belastung. Nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Sicherheit der Kärntner Bevölkerung ist massiv beeinträchtigt. Dieses rücksichtslose Verhalten hat auf unseren Straßen nichts verloren. Der Schutz der Bevölkerung und Anrainer vor Lärm und Gestank und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer stehen an oberster Stelle“, unterstreicht Schuschnig.

Die Gesetzesnovelle soll noch im Frühjahr im Parlament beschlossen werden, um noch vor dem nächsten Treffen in Kraft zu treten, „Ich hoffe auf eine breite Zustimmung aller politischen Kräfte“, betont Schuschnig abschließend.




Quelle: Land Kärnten



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