Salzburg: Salzburg definiert Ziele für Raumplanung und Bodenpolitik neu

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Landesentwicklungprogramm 2021 im Bild: Landesrat Josef Schwaiger, Silverius Zraunig, Christine Itzlinger-Nagl
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Leopold
30 Nov 07:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nach 18 Jahren legt das Land Entwurf für neues Landesentwicklungsprogramm vor / Hörungsverfahren startet morgen

(LK) Klare Festlegungen zu Flächen für förderbaren Wohnbau, zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden und zur Forcierung erneuerbarer Energien – das verfolgt das neue Landesentwicklungsprogramm. „Was bisher als Soll formuliert war, wird jetzt konkret und ist durch klare Zuständigkeiten geregelt. So schaffen wir Planungssicherheit und auch Bewusstsein, wo wir als Land Salzburg hinwollen“, betont Landesrat Josef Schwaiger.

Ab morgen steht das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) unter der Landes-Website unter www.salzburg.gv.at/lep-neu für das Hörungsverfahren bereit. Es enthält Ziele, raumbezogene Planfestlegungen und Richtlinien für die weiteren Planungen im Land, aber auch für die Regionen und insbesondere die Gemeinden. „Das Landesentwicklungsprogramm ist das verbindliche Werkzeug für die örtliche und überörtliche Raumplanung. Wir binden dazu alle Gemeinden und Regionalverbände ein“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Entwicklungschancen statt Käseglocke

Die Orts- und Stadtkerne werden durch Lenkung der Entwicklung in die Hauptsiedlungsbereiche gestärkt. „Gleichzeitig stülpen wir keine Käseglocke über den ländlichen Raum, sondern legen fest, unter welchen konkreten Voraussetzungen Entwicklungen ermöglicht werden“, sagt Schwaiger. Unterschieden wird zwischen Gemeinden mit überörtlicher Funktion, Stadtregionen, touristischen Intensivgemeinden und Gemeinden mit landesplanerischem Handlungsbedarf. „Für die durchaus abweichenden Bedürfnisse legt das Landesentwicklungsprogramm die passenden Maßnahmen fest“, so der Landesrat.

Sparsamer Umgang mit Grund und Boden

Es geht auch um einen umfassenden Freiraum- und Bodenschutz, Ernährungssicherheit, den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt, und darum, Retentionsräume zu erhalten und die Pufferfunktion des Bodens zum Klima-Ausgleich zu wahren. „Flächen ab 2.000 Quadratmeter müssen künftig auf ihre Eignung für den förderbaren Wohnbau geprüft werden. Wir wollen keinen Ausverkauf der Heimat, sondern eine verantwortungsvolle Entwicklung für unsere jungen Salzburgerinnen und Salzburger ermöglichen.“ Erklärtes Ziel ist es für Landesrat Schwaiger daher, künftig Investorenmodelle, Chaletdörfer, touristische Neuentwicklungen außerhalb der Hauptsiedlungsbereiche sowie Zweitwohngebiete hintanzuhalten.

Erneuerbare Energie am richtigen Ort

„Wir legen in allen Bezirken Windvorrangzonen und Kriterien für Photovoltaik fest. Das schafft Transparenz und beschleunigt die Verfahren“, erläutert Landesrat Schwaiger und ergänzt. „Die für unsere Klimaziele nötige erneuerbare Energie wird so auf geeignete Flächen gelenkt.“

Gemeindeverband unterstützt offenen Diskussionsprozess

„Durchaus ambitioniert und richtungsweisend“, bewertet der Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, Bürgermeister Günther Mitterer, den vorliegenden Entwurf. „Klare Formulierungen verengen zwar den Spielraum für die Gemeinden, geben aber durchaus geeignete Planungsvorgaben zur Entwicklung unseres Landes. Nun gilt es, die jeweiligen Kapitel mit den Gemeinden und den Regionalverbänden zu diskutieren“, so Mitterer. Dabei erwarten die Gemeinden einen offenen Diskurs und die Bereitschaft, auch noch allfällige Abänderungen vorzunehmen. „Wir unterstützen jedenfalls eine breite Diskussion und werden uns aktiv in den kommenden Wochen einbringen“, sagt Bürgermeister Mitterer.

Umsetzbare Maßnahmen klar formuliert

„Mit diesem Entwurf bestätigt das Land Salzburg erneut seine Vorreiterrolle in der Raumplanung im bundesweiten Vergleich. Gleichzeitig werden dabei die jüngst präsentierten Empfehlungen der Österreichischen Raumordnungskonferenz – ‚ÖROK 2030‘ – umgesetzt. Wir formulieren keine Absichtserklärung, sondern konkrete Vorgaben für unsere Regionen und Gemeinden“, ist Referatsleiterin Christine Itzlinger–Nagl zuversichtlich und ergänzt: „Besonders wichtig war uns dabei, klar zu formulieren und umsetzbare Maßnahmen für die Instrumente der Raumplanung wie zum Beispiel dem Räumlichen Entwicklungskonzept oder dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu definieren.“

So geht es weiter

Ab 30. November kann jede und jeder dazu Stellungnahmen einbringen. Zur möglichst großen Einbindung wird die Frist dafür von vier auf acht Wochen erweitert. Dazu Landesrat Schwaiger: „Information und die offene Diskussion sind mir sehr wichtig und daher wollen wir am 6. und 7. Dezember die Gemeinden und Regionalverbände informieren und uns mit ihnen austauschen.“ Nach Abschluss des Hörungsverfahrens werden die Beiträge fachlich gesichtet, bewertet und entsprechend berücksichtigt. Das neue Landesentwicklungsprogramm wird dann von der Landesregierung beschlossen. „Nach Abschluss hat das Land ein neues verbindliches Planungswerkzeug für die kommenden 15 Jahre“, so Landesrat Josef Schwaiger.


Quelle: Land Salzburg



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