Salzburg: Was Chronisten über Fotoarchive wissen sollten

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Foto: Gerda Dohle
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Foto: Gerda Dohle
09 Nov 19:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Chronistenseminar im Salzburger Landesarchiv am Montag, 20. November

"Fotoarchive – Bestände, Datenbereitstellung und Nutzungsbedingungen" lautet das Thema des kommenden Chronistenseminars, das im Salzburger Landesarchiv am Montag, 20. November, ab 9.00 Uhr unter der Gesamtleitung von Gerda Dohle und Ulrike Feistmantl stattfinden wird.

Die Fotosammlung des Salzburger Landesarchivs alleine beinhaltet mehr als 500.000 Aufnahmen aus Stadt und Land Salzburg, die größtenteils bereits in einer elektronischen Datenbank erfasst und zugänglich sind.

Auf den Einführungsvortrag "Geschichtswissenschaftliches Arbeiten mit bildlichen Quellen – eine allgemeine Annäherung" folgen Kurzreferate zu den einzelnen Fotosammlungen der Institutionen Salzburger Landesarchiv, Archiv der Stadt Salzburg, Salzburg Museum und dem Stadtarchiv Traunstein in Bayern. Nach der Mittagspause werden aus der Sicht eines Historikers und eines Juristen die Rahmenbedingungen zur Aufbewahrung und Nutzung von Fotografien behandelt.

Das kommende Seminar soll das Problembewusstsein gerade für die Mitarbeitenden an Gemeindechroniken und anderen lokal- und regionalhistorischen Publikationen, aber auch von Ausstellungen schärfen, was die Nutzung von bildlichen Quellen betrifft. Ein Überblick über einzelne Sammlungen und die Frage der urheberrechtlichen Situation soll Antwort auf ganz konkrete Fragen geben. Darüber hinaus ist diese Thematik im digitalen Zeitalter demnach nicht nur für die jüngere Generation von Bedeutung, sondern soll alle ansprechen, die Fotografien entweder privat nutzen oder aus diversen Institutionen Fotografien beziehen möchten.

In den Pausen findet ein "Flohmarkt" für landesgeschichtliche Publikationen aus den Beständen der Schriftenreihe des Salzburger Landesarchivs statt, bei dem die Gelegenheit besteht, so manches "Schnäppchen" zu erwerben, das schon lange als verschollen oder vergriffen galt.


Quelle: Land Salzburg



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