Salzburg Stadt: Grundankauf, Beleuchtung, Kanalbau etc. auf der Tagesordnung

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Salzburg
14 Mär 15:15 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Beschlüsse des Bau-, Liegenschafts- und Betriebsausschusses der Stadt Salzburg

Der Bau-, Liegenschafts- und Betriebsausschuss der Stadt Salzburg unter dem Vorsitz von Gemeinderätin Hannelore Schmidt hat in seiner Sitzung am Dienstag, 14. März 2017, einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

Eine Privatperson als grundbücherlicher Alleineigentümer mehrerer Liegenschaften in Maxglan von insgesamt ca. 5.520 m² bietet diese der Stadt Salzburg zum Kauf an. Die Grundstücke befinden sich im südwestlichen Bereich der Start- und Landebahn des Flughafens entlang des (im öffentlichen Gut der Stadt befindlichen) Mehrlgutweges, über welchen diese auch verkehrsmäßig aufgeschlossen sind. Derzeit sind die Grundstücke im Flächenwidmungsplan als Grünland–Immissionsschutzstreifen ausgewiesen und wurden bis vor wenigen Jahren von einem Blumenhandel genutzt (bebaut). Die Grundstücke sind weder von der Deklaration „Geschützes Grünland“ des Räumlichen Entwicklungskonzepts 2007 der Stadt Salzburg noch von der Grüngürtelfestlegung des Regionalprogramms 2013 erfasst.

Nach Überprüfung durch das Amt für Stadtplanung und Verkehr (MA 5/03) erscheint eine Baulandwidmung als zulässig, von einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch das Land Salzburg bei einer Ausweisung als „Bauland-Betriebsgebiet“ ist auszugehen. Daher empfiehlt die MA 5/03 den Ankauf dieser Grundflächen durch die Stadtgemeinde Salzburg für eine gewerbliche Nutzung. Aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Salzburg und den damit verbundenen Lärmimmissionen ist gemäß den Vorgaben zum Immissionsschutz in der Raumordnung jedenfalls keine Wohnnutzung möglich.

Der Bauausschuss stimmte einstimmig für den Ankauf der angeführten Grundstücke sowie unter Einhaltung der im Amtsbericht der MD/04 – Wirtschaft, Beteiligungen und Grundstücke zusätzlich angeführten Bedingungen. Der Amtsbericht wird nun dem Gemeinderat vorgelegt.



Ein derzeit unbeleuchtetes Teilstück in der Franz-Wolfram-Scherer-Straße zwischen ON 40 und Ausbau-Ende (ca. 80 m) dient zur Aufschließung des dahinter liegenden Gewerbegebietes. Um dort die Sicherheit zur verbessern beschloss der Bauausschuss einstimmig die Verlängerung der Straßenbeleuchtungsanlage laut Anliegerleistungsgesetz. Zum Einsatz kommen LED-Leuchten mit Bewegungssensoren. Da im ersten Drittel bereits ein Leerrohr verlegt ist, kostet eine normgerechte Straßenbeleuchtung mit drei Lichtpunkten ca. € 5.500,-.



Im März 2016 wurden - auf Grundlage eines Vertrages aus 1970 zwischen Land und Stadt – von der Stadt die Bodenmarkierungsarbeiten auf Landes- und Bundesstraßen ausgeschrieben. Zudem wurden auch die Markierungsarbeiten auf Gemeindestraßen ausgeschrieben, um nach Sanierungen der Fahrbahnoberfläche die Markierung wieder ordnungsgemäß herstellen zu können.

Den Zuschlag als Bestbieter erhielt 2016 die Firma Straßenbedarf GmbH Salzburg mit einer Auftragssumme von € 219.329,40 brutto. Bei Auftreten von notwendigen, derzeit nicht planbaren Baumaßnahmen oder Verordnungen der Behörde kann der Auftrag bis maximal € 320.000,00 brutto erhöht werden. Nun beschloss der Bauausschuss die Vertragsverlängerung. Die Arbeiten sollen in der Zeit von April bis Dezember 2017 ausgeführt werden. 50 Prozent der Kosten werden dem Land Salzburg nach der jeweiligen Abrechnung der Markierung auf den Landesstraßen B und L gesondert in Rechnung gestellt. Der Amtsvorschlag wird nun dem Gemeinderat vorgelegt.



Das Straßen- und Brückenamt MA 6/04 hat sich 2015 bei der Ausschreibung für Instandsetzungen, Entwässerung sowie Neuerrichtungen von Gehsteigen eine zweimalige Vertragsverlängerung vorbehalten. Die Arbeiten wurden 2016 von der Fa. Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. zur vollsten Zufriedenheit und ökonomisch erledigt. Der Bauausschuss stimmte deshalb einstimmig für eine Vertragsverlängerung und vergab den Auftrag mit einer Summe von € 1.138.000,- brutto an die Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.. Bei Auftreten von notwendigen, aber derzeit unvorhersehbaren Baumaßnahmen bzw. nicht vorhersehbare Einnahmen von Leitungsträgern kann der Auftrag bis maximal € 1.500.000,- brutto erhöht werden.
Der Amtsvorschlag wird nun dem Stadtsenat vorgelegt.



Im Jahr 2016 wurde der Kanalaustausch in der Leopoldskronstraße im Bereich des Freibades beschlossen. Geplant war eine reine Künetten-Instandsetzung nach Abklingen der Setzungen. Da jedoch während der Grabungsarbeiten größere Bereiche beschädigt wurden, erfolgte in diesem Bereich eine Generalsanierung der gesamten Fahrbahnbreite. Wasserrechtliche Vorgaben machten einen Umbau der Entwässerung in der Firmianstraße und Leopoldskronstraße notwendig. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von 75.598,35 € netto wurden einstimmig im Bauausschuss beschlossen. Der Amtsbericht geht weiter an Stadtsenat und Gemeinderat.



Die Dienststelle Verkehrssteuerungsanlagen (MA 6/04-Straßen- und Brückenamt) hat 141 Verkehrslichtsignalanlagen sowie 60 Gelbblinkanlagen mit über 6200 Lichtpunkten zu betreiben, in Stand zu halten, zu erneuern und geänderten Rahmenbedingungen (z.B. Straßenbauten, Fahrbahnsanierungen) anzupassen. Die dazu notwendigen Tiefbauarbeiten zur Leitungsverlegung, Fundamenterstellung für Ampelmasten und Steuergeräte, Ziehschächte, Sonden usw. wurden im Februar 2017 ausgeschrieben.

Der Bauausschuss beschloss dazu einstimmig den Gesamtkostenrahmen für die Grabungsarbeiten von maximal € 300.000,00 brutto. Der Auftrag wird mit einer Summe von € 223.849,82 brutto an die Firma Ing. Hans Bodner, BaugesmbH & Co KG vergeben. Bei Auftreten von notwendigen, aber derzeit unvorhersehbaren Baumaßnahmen kann der Auftrag bis maximal € 300.000,00 brutto erhöht werden.


Quelle: Stadt Salzburg



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