Salzburg: Kulturausschuss - Förderungen für 73 Kultur- und Bildungseinrichtung

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Symbolbild: Stadt Salzburg
11 Jän 09:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Schon seit einigen Jahren diskutiert die Stadt Salzburg die Förderansuchen von kontinuierlich tätigen Kultur- und Bildungseinrichtungen für das kommende Jahr in einer Kultur-Klausur bereits im Herbst des Vorjahres. Dadurch können die Beschlüsse in Form eines Sammelamtsberichtes schon in der ersten Sitzung des Kulturausschusses nach Jahreswechsel gefasst werden, was die Planungssicherheit der Einrichtungen erhöht und allenfalls teure Zwischenfinanzierungen vermeidet.

In der Sitzung heute, 10.1.2019, hat der Kulturausschuss die Jahresförderungen 2019 für insgesamt 73 Kultur- und Bildungseinrichtung quer durch alle Sparten einstimmig beschlossen, davon 47 in der Beschlusskompetenz des Ausschusses (Jahresgesamtsubvention bis 50.000 Euro), weitere 26 zur Endbeschlussfassung im Senat (Jahresgesamtsubvention über 50.000 Euro).

Mit den Stimmen von SP, BL und Neos mehrheitlich beschlossen hat der Ausschuss eine neue mittelfristige Fördervereinbarung mit der „FS1 – Community TV Salzburg Gemeinnützige BetriebsGmbH“. Die Förderung beträgt für die Jahre 2019 bis 2021 jeweils 47.000 Euro.
FS1 hat seit 2012 in Salzburg ein usergeneriertes, demokratisches Fernsehen mit starken regionalen Bezügen etabliert. Zu den Zielen des freien nichtkommerziellen Fernsehens zählt es u.a., die Medienvielfalt und Kommunikation zu fördern, die Freiheit der Meinungsäußerung zu unterstützen und den Zugang von Minderheiten zu den Medien zu fördern. Zunehmend wird auch über die Homepage des Senders und die social-media-Kanäle berichtet und informiert.

Zur Diskussion stand heute außerdem die Möglichkeit zur Überführung von Kultureinrichtungen in Trägerschaft des Landes in GmbHs. Konkret hat das Land die Änderung der Rechtsform für die Internationale Sommerakademie sowie Mozarteumorchester und Landestheater vorgeschlagen. Derzeit regeln Betriebsführungsverträge und Geschäftsordnungen die Finanzierung und Organisation dieser Institutionen zwischen Stadt und Land. Die Umwandlung in GmbHs ziele auf eine größere Eigenständigkeit in der finanziellen Abwicklung der Organisationen ab, so der Beweggrund des Landes. Einen Vorteil durch die Umwandlung sah der Kulturausschuss aktuell für die Sommerakademie, die derzeit als betriebsähnliche Einrichtung des Landes geführt wird, somit Personal und Finanzwesen direkt beim Land angesiedelt sind und die Betriebsführung direkt allen Vorschriften der Landesverwaltung unterliegt. Mehrheitlich (gegen FP) beschlossen wurde die Zustimmung zur Überführung der Sommerakademie in eine GmbH; die Umwandlung der beiden anderen Einrichtungen wurde als zukünftige Option festgehalten.




Quelle: Stadt Salzburg



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