Reform des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes

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Foto: Biene / Symbolbild
19 Jän 13:23 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Gruber: Gemeinsam mit den Landesverbänden wurde Kompromiss-Vorschlag erarbeitet - Kärnten bleibt Carnica-Schutzgebiet, Freizonen sollen nur unter verschärften Rahmenbedingungen verordnet werden können - Begutachtung gestartet

Erst vor wenigen Wochen haben sich die beiden Imkerei-Verbände in Kärnten, der Landesverband für Bienenzucht und der Landesverband für zukunfts- und erwerbsorientierte Imkerei, darauf geeinigt, nach jahrelangem Streit gemeinsam einen Kompromiss-Vorschlag für eine Änderung des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes abzustimmen. Heute konnte die Novelle von Landesrat Gruber bereits in Begutachtung geschickt werden. "Es zeichnet sich endlich eine Lösung des jahrelangen Bienenstreits in Kärnten ab", zeigte sich der Agrarreferent LR Martin Gruber erleichtert. Ihm war es gelungen, die beiden Verbände wieder zurück an den Gesprächstisch zu holen. "Es hat im Vorfeld eine intensive fachliche Auseinandersetzung aller betroffenen Stellen stattgefunden. Jetzt schicken wir das modernste und ausgewogenste Bienenwirtschaftsgesetz Österreichs in Begutachtung", betonte Gruber. Er hoffe auf viele Anregungen im Begutachtungsverfahren. "Eine breite Diskussion ist mir wichtig. Ich werde auch persönlich am Dialog vor Ort teilnehmen", informierte er.

In vielen Bereichen soll das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz reformiert werden. Kärnten bleibt aber weiterhin ein ausdrückliches Schutzgebiet für die Carnica-Biene, betonte der Agrarreferent. Die dahingehende Förderung soll erstmals gesetzlich verankert werden. Neu ist aber die Möglichkeit, eingeschränkt und unter verschärften Rahmenbedingungen Freizonen für andere Bienenrassen sowie Kreuzungsbienen zu verordnen - auf diesen Kompromiss haben sich die beiden Imkerei-Verbände geeinigt.

Die umfassende Reform des Gesetzes betrifft die Schärfung der Zielbestimmungen zum Schutz der Bienen und Förderung der Bienenwirtschaft, Verwaltungsvereinfachung durch Digitalisierung und Streichung von Doppelmeldepflichten, Beschleunigung und Vereinfachung von bienenwirtschaftlichen Verfahren, aber auch die Einführung strengerer Vollzugsrahmen bei auftretenden Missständen und Gesetzesverletzungen. Verschärft werden sollen auch die Strafbestimmungen - der Strafrahmen soll von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt werden. Ebenso sind die Aktualisierung fachlicher Begriffsbestimmungen und terminologische Anpassungen vorgesehen.

Die geplanten Änderungen will man nun mit den Betroffenen vor Ort diskutieren. "Es wird eine Generalversammlung des Landesverbandes abgehalten und es werden zwei Informationsveranstaltungen in Friesach und St. Paul im Lavanttal organisiert, wo das neue Gesetz erläutert und Fragen gestellt werden können, um eine breite Diskussion zu ermöglichen", so Arno Kronhofer, Obmann des Landesverbands für Bienenzucht. Franz Offner, Obmann des Landesverbands für zukunfts- und erwerbsorientierte Imkerei lobte den neuen Stil und konstruktiven Dialog aller Beteiligten: "Dadurch war es möglich, fachlich fundierte Kompromisse zu schließen und sich gemeinsam bei der Erarbeitung eines modernen Bienenwirtschaftsgesetzes einzubringen." Vier Wochen dauert nun die Begutachtungsfrist, danach könnte endlich ein Schlussstrich unter den jahrelangen Bienenstreit in Kärnten gezogen werden.




Quelle: Land Kärnten



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