Planungsausschuss - Grünes Licht für Studentenheim und Geschäfts-/Büro

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Stadt Salzburg

28 Apr 03:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Do, 25. April 2019

Einstimmige Beschlüsse in Sachen Bebauungsplan fielen heute, 25.5.2019, in der Sitzung des Planungsausschusses:

Ein Studentenwohnheim mit 73 Zimmern und Freizeitflächen auf dem begrünten Dach soll an der Alpenstraße 112, nördlich angrenzend an das Shopping Center, entstehen. Dazu wird der bestehende dreigeschossige Bau auf sechs Vollgeschosse mit einer maximalen Höhe von 21,45 Metern aufgestockt. Die Bebauungsdichte wurde aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan der Grundstufe übernommen und legt eine GFZ von 1,6 fest. Im Erdgeschoss und ersten Stock bleiben weiterhin ein Restaurant und Büros bestehen. Der Bebauungsplan der Aufbaustufe für das Areal wurde heute einstimmig beschlossen.

Ebenfalls einstimmig fiel der Beschluss für den Bebauungsplan der Aufbaustufe für den Neubau von Büro- und Geschäftshäuser an der Lieferinger Hauptstraße, Kreuzung Münchner Bundesstraße. Auf dem Areal der Bankfiliale sind drei höhengestaffelte Gebäude mit acht, vier und zwei Geschossen geplant, wobei das höchste Gebäude an der Straßengabelung Lieferinger Hauptstraße / Münchner Bundesstraße positioniert wird. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist über die Lieferinger Hauptstraße vorgesehen. Ein Seitenarm des Glanbachs, der – bislang überplattet – durch das Grundstück fließt, soll teilweise wieder offengelegt und in die Freiraumgestaltung einbezogen werden.

Für eine Liegenschaft in Leopoldskron an der Pflegerstraße wurde ein abgeänderter Bebauungsplan der Grundstufe einstimmig beschlossen. Hintergrund: Für ein 200 Jahre altes, historisch wertvolles, jedoch nicht mehr sanierbares Bauernhaus auf dem Grundstück wurde 2017 ein Abbruchbescheid erlassen. Der Grundeigentümer hat nun um Anpassung der Dichte-Festlegung entsprechend der Umgebung angesucht, um das gesamte Areal für sich und seine Kinder nutzen zu können. Mit dem heutigen Beschluss wird die Dichte – wegen des damals bestehenden Erhaltungsgebotes für den Altbau bewusst gering festgelegte GRZ von 0,1 in Verbindung mit einer GFZ von 0,1 im nördlichen Teil der Liegenschaft – für das gesamte Areal mit einer GRZ von 0,25 und einer GFZ von 0,28 bis 0,4 festgelegt. Die Bauhöhe wird für beide Bereiche mit maximal zwei oberirdischen Geschossen beschränkt.


Quelle: Stadt Salzburg



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